Erst unerlaubt, nun offiziell: Schlosspark Dennenlohe darf öffnen

28.4.2021, 05:59 Uhr
Erst unerlaubt, nun offiziell: Schlosspark Dennenlohe darf öffnen

© Foto: Sabine von Süsskind

)In der Pandemie habe man gelernt, dass es "ganz, ganz wichtig" sei, sich draußen aufzuhalten, da im Freien eine Übertragung des Coronavirus kaum stattfinde, sagte der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) vor einer Woche, als die Landesgartenschau in Ingolstadt eröffnet wurde. Sie könne gerade in der Pandemie "Energiepaket für Leib und Seele" sein, ergänzte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Bis diese Erkenntnisse in ganz Bayern durchsickerten, sollte es bis Dienstagnachmittag dauern: Da beschloss das bayerische Kabinett, dass alle zoologischen und botanischen Gärten oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 öffnen dürfen.


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Noch am Morgen begaben sich Sabine Freifrau von Süsskind und ihr Mann Robert auf dünnes Eis, als sie am vierten Tag in Folge ihren Park, der zum Schloss Dennenlohe gehört, öffneten. Denn bis Dienstag stand in der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzverordnung (BayIfSMV), dass botanische Gärten, wozu der Dennenloher Park gezählt wird, geschlossen bleiben müssen, wenn im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, der Landkreis Ansbach lag am Dienstag bei 190,2.

Kontrolle durch die Polizei

Bereits die Polizei, die vom Landratsamt Ansbach als zuständige Behörde verständigt wurde, unternahm am Montag eine Kontrollfahrt, berichtet Freifrau von Süsskind. Denn das Landratsamt forderte sie dazu auf, wieder zu schließen. Andernfalls wäre gegen die Familie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Doch noch während der Recherchen ereilte uns die freudige Nachricht für alle privaten Betreiber von Gärten.

Erst unerlaubt, nun offiziell: Schlosspark Dennenlohe darf öffnen

© Foto: Anna Linsmaier

Im Fall Schlosspark Dennenlohe hätte das Landratsamt jedoch vorab bereits die Möglichkeit gehabt, eine Ausnahmegenehmigung laut der BayIfSMV (Paragraph 28) zu erteilen. Diese wurde aber vor rund zwei Wochen "kategorisch abgelehnt", formuliert es die Baronin. Zu diesem Schluss kommt sie, da zwischen Antrag und Ablehnung nur wenige Stunden gelegen hätten. Ihrer Meinung nach zu wenig Zeit, um ein Hygienekonzept sowie die Lage richtig zu prüfen.


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Um der Frage nachzugehen, wo bisher der Unterschied zur Landesgartenschau lag, muss man einen Blick auf die Bezeichnung werfen. Denn bis kurz vor der Eröffnung zählte die Ausstellung ebenfalls zu den botanischen Gärten. Erst die Einstufung als Parkanlage, die in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern erfolgte, rechtfertigte eine Öffnung, trotz hoher Infektionszahlen. Zum Vergleich: Die Stadt Ingolstadt wies am Dienstag einen Inzidenzwert von 198,7 auf, berechnet auf 100.000 Einwohner.

"Besonders perfide"

Diesen Trick empfindet Sabine von Süsskind als "besonders perfide" – auch wenn sie jetzt nicht mehr um eine "Gleichstellung mit der Landesgartenschau in Ingolstadt" kämpfen muss. Für sie ist es nach wie vor unverständlich, wieso diese öffnen durfte, sie aber nicht. Das war auch einer der Gründe, warum die Süsskinds beschlossen hatten, ihren Park unerlaubterweise zu öffnen, der 26 Hektar umfasst. Der dortige anerkannte botanische Garten macht einen Hektar davon aus.

Denn für sie fühlte es sich nicht nach etwas Verbotenem an – vor allem, wenn man auf die Außenanlagen der Bayerischen Schlösserverwaltung blickt, die analog zur Landesgartenschau geöffnet haben durften.

Das Gesundheitsministerium begründet vor dem Kabinettsbeschluss Dienstagnachmittag dieses Vorgehen dem Altmühl-Boten gegenüber mit der Gefahr der Ansteckung bei Menschenansammlungen, die etwa an "Ein- und Ausgängen von botanischen Gärten, bei besonders attraktiven Ausstellungsobjekten und vor Ticketschaltern entstehen". "Diesbezüglich bestehen Unterschiede zwischen frei zugänglichen Parks und z. B. eingegrenzten Gärten mit wenigen Zugängen und der Notwendigkeit einer Eingangskontrolle bzw. eines Ticketerwerbs", heißt es weiter. Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens und angesichts der inzwischen vorherrschenden ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7 gehe es um die Reduzierung von Kontakten.

Nur Individualtouristen im Dennenloher Schlosspark

"Im Englischen Garten ist sicher mehr los als bei uns", erwiderte von Süsskind auf diese Aussage. Die Münchener Grünanlage liegt in der Hand der Bayerischen Schlösserverwaltung. Zudem glaubt sie, dass an den Ein- und Ausgängen der Ingolstädter Gartenschau mehr Menschen aufeinandertreffen als bei ihnen in Dennenlohe: "Wir haben nur noch Individualtouristen, die mit dem eigenen Auto anreisen." Öffentliche Verkehrsmittel steuern den Schlosspark nicht an, und Vereine, die sonst mit Bussen anreisen, hätten längst abgesagt.

Zu der Entscheidung, trotz der bis Dienstag geltenden Gesetzeslage in Bayern zu öffnen, hat auch die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes geführt, die besser als Bundes-Notbremse bekannt ist. Dort steht unter Paragraph 28 geschrieben, dass botanische Gärten öffnen dürfen, wenn ein angemessenes Schutz- und Hygienekonzept eingehalten wird und ein maximal 24 Stunden altes, negatives Testergebnis vorliegt. Diese Vorgaben greifen nun auch für alle Betreiber von zoologischen und botanischen Gärten im Freistaat. Zudem müssen Besucher ihre Kontaktdaten hinterlassen und eine FFP2-Maske tragen.

Warum härtere Regeln der Länder, das Bundesgesetz schlagen, ist für Sabine Freifrau von Süsskind nicht nachvollziehbar: "Ich finde das völlig sinnlos." Denn Ziel war es, deutschlandweit einheitlichere Corona-Regeln aufzustellen. Zumindest für die Gärten wurde nun mehr Klarheit geschaffen.

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