Fitz zu seiner Immuniserung: Das Impfteam traf die Entscheidung

25.2.2021, 06:01 Uhr
Aus einem Fläschen können sechs Impfdosen gewonnen werden.

© Stefan Blank, NN Aus einem Fläschen können sechs Impfdosen gewonnen werden.

§ 2 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung regele, dass Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, mit höchster Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung haben.

In der STIKO-Empfehlung ( ständige Impfkommission – RKI) zur Covid-19-Impfung sind in Stufe 1 neben den regulären Beschäftigten in der teil- und vollstationären Pflege weitere Personen genannt, die "unter andere Tätigkeit in Senioren- und Altenpflegeheimen" zusammengefasst werden.


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"Mit dieser Gruppe sind Personen gemeint, die die Einrichtung regelmäßig aus beruflichen Gründen betreten. Sie kommen als mögliche Infektionsquelle in Betracht, die in der Einrichtung eine Infektionsquelle auslösen können", betont der Bürgermeister. Da das Burkhard-von-Seckendorff-Heim von der Stadt Gunzenhausen verwaltet wird, treffe dies gerade auf diverse seiner Mitarbeiter und auf ihn selbst zu.

Und weiter: "Wir waren es und sind es, die wir nun seit nahezu einem Jahr größte Anstrengungen unternehmen, damit keiner der Bewohner erkrankt oder stirbt. Die nahezu unzähligen Besprechungen, Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, dass dieses Ziel bisher erreicht werden konnte."

Rechtlich einwandfrei

Dass gerade die in Rede stehenden städtischen Mitarbeiter und er selbst als "Nachrücker" eine Impfung erhielten, stehe nach seiner Überzeugung als Jurist "in vollkommener Übereinstimmung" mit den geltenden Vorschriften. Auch die Rückfrage beim Impfzentrum und die Prüfung durch das Impfteam habe zu keinem anderen Ergebnis geführt.

Zum Geschehensablauf berichtet Fitz, gut eine Woche vor der Impfung wurde vom Heim der Bedarf von 70 Impfdosen für den entsprechenden Tag angefordert. Tatsächlich konnten aber lediglich 66 Bewohner und Mitarbeiter der Heimes geimpft werden. Das passiere durch kurzfristige Erkrankungen oder Ähnliches.


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Allen Bewohnern und Mitarbeitern des Heimes, die zum damaligen Zeitpunkt zur Impfung bereit waren, sei ein Impfangebot gemacht worden. Somit wären vier Impfdosen übrig gewesen, die nach damaligem Kenntnisstand verfallen wären. Deswegen habe der Heimleiter einige städtische Mitarbeiter und auch ihn angerufen, um zu fragen, "ob wir kurzfristig bereit wären, uns impfen zu lassen".

Weiteres Fläschen, damit es aufgeht

Beim Eintreffen des Impfteams habe der Heimleiter erfahren, dass inzwischen nicht mehr nur fünf, sondern sechs Impfdosen aus einem Fläschchen gezogen werden können. Dies bedeutete, dass Fläschchen mit 66 Personen genau aufgehen. Der Heimleiter bot daraufhin an, den verständigten Nachrückern wieder abzusagen. Er habe alternativ angeboten, zwei weitere Personen anzurufen, dass ein weiteres Fläschchen komplett verbraucht werden könne. Der Leiter des Impfteams habe daraufhin im Impfzentrum angerufen, die Sachlage erklärt und abgesprochen, ein weiteres Fläschchen zu holen.

Fitz hält es für wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Geschehensablauf den geimpften Mitarbeitern und auch ihm zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt war.

Die Personen, die an jenem Sonntag, 31. Januar, angerufen worden waren, hätten im Heim auch einen ausführlichen Fragebogen ausgefüllt. Darin werde auch nach den Tätigkeiten gefragt. Anhand dieser Bögen sei es letztlich Aufgabe des Impfteams gewesen zu prüfen, ob ein Anspruch auf Impfung besteht.

Kein Einwand von Leiter und Impfteam

Dem aus dem Bereich der Stadt Gunzenhausen stammenden Leiter des Impfteams sei er bestens persönlich bekannt. Diesem Leiter sei auch die Liste vorgelegt worden, auf dem die Namen aufgeführt waren. Zudem sei er vom Heimleiter ausdrücklich gefragt worden, ob das so in Ordnung sei. Der Leiter habe dem explizit zugestimmt. Es sei auch vom gesamten Impfteam kein Einwand gegen die Durchführung der Impfung geäußert worden.

"Zudem wurde auch nicht moniert, dass die in Rede stehenden Personen als nicht zur Prioritätsgruppe gehörend eingestuft werden." Das Impfteam habe letztlich zu entscheiden, ob die Impfung vorgenommen werden kann. "Aufgrund der Prüfung und Entscheidung des Impfteams – und nicht des Heimleiters – wurde die Impfung auch durchgeführt."

Auch moralisch und in der Sache habe er sich selbst und seinen Mitarbeitern nichts vorzuwerfen, stellt Fitz fest. Oberstes Ziel zu Beginn der Impfkampagne sei es, die besonders Gefährdeten und Schützenswerten in unserer Gesellschaft möglichst schnell wirkungsvoll zu schützen, nämlich die Senioren zu Hause und in unserem Altenheim. Dazu stehe er uneingeschränkt.

Wer diesen Schutz ernst nehme, der dürfe die Bewohner keinen vermeidbaren Risiken aussetzen. Dazu gehört eben auch die Impfung jener Personen, die sich beispielsweise für Besprechungen oder andere Tätigkeiten im Heim einfinden und die mit Verwaltungs-, Pflege- oder Hauswirtschaftsmitarbeitern Kontakte pflegen. Daran orientierte sich die Auswahl der Personen, für die es wie gesagt "ein kurzfristiges Impfangebot gab, um den Verfall ungenutzter Impfdosen zu vermeiden". Dies sei im Übrigen unmittelbar vor der Impfung ausdrücklich versichert worden.

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