Gunzenhausen: Porno-Video per WhatsApp

9.7.2020, 17:06 Uhr
Gunzenhausen: Porno-Video per WhatsApp

© Foto: Peter Kneffel/dpa

Das Video, um das es geht, zeigt eine erwachsene Frau bei geschlechtlichen Handlungen mit einem Kind, unter anderem beim Oralverkehr. Ausführungen, die Staatsanwalt Matthias Jarschel beim Verlesen der Anklageschrift den Anwesenden nicht ersparen konnte.

Doch es sei genau die Empörung darüber, die auch sein Mandant gespürt habe, erläuterte später in seinem Plädoyer Rechtsanwalt Adam Zurawel. Denn Ignacy Mazur (Name geändert) sei das Filmchen unaufgefordert einfach zugeschickt worden, gab der Jurist zu bedenken. Der 48-jährige, als Maler arbeitende Pole, habe sich darüber so sehr aufgeregt, dass er mit anderen darüber reden wollte. Und nur zu diesem Zweck habe er es an zwei Bekannte weitergeleitet. "Sein Fehler war, dass er es nicht sofort gelöscht hat", so der Verteidiger. Und es eben stattdessen an andere schickte.

"Das ist natürlich strafbar", räumte der Anwalt ein, und das sehe sein Mandant auch ein. Er selbst entschuldige sich und bitte um Verständnis, ließ der über seinen Dolmetscher mitteilen. Ihm seien die Konsequenzen seines Handelns nicht bewusst gewesen, beteuerte Mazur.

Er gab sich nach wie vor geschockt über die Bilderfolge der unliebsamen Nachricht. Da er selbst einen neunjährigen Sohn habe, könne er empfinden, wie furchtbar dies alles sein muss: "Das ist unter jeder Würde!" Dass ihn der Strafbefehl vergangenes Jahr an Weihnachten ereilt hatte, dürfte die Stimmung des geschiedenen Vaters zudem nicht gerade gehoben haben.

Beim Strafmaß schloss sich der Rechtsanwalt den Forderungen des Staatsanwalts an, der auf 90 Tagessätze zu je 35 Euro plädierte. Bei seinem Urteil orientierte sich Richter Ludwig Strobl an diesem Wert, was für Mazur bedeutet, eine Strafe von 3150 Euro zahlen zu müssen.

 

"Geldstrafe gerechtfertigt"

 

Es sei gerechtfertigt, "es in diesem speziellen Fall bei einer Geldstrafe zu belassen", so der Richter, der von einer Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis absah. Er hielt dem Angeklagten dessen leeres Vorstrafenregister zugute sowie die Tatsache, dass sich weder auf seinem Smartphone noch auf dem Laptop weiteres kinderpornographisches Material befand. So hätten es die Ermittlungen ergeben.

Was eben nicht "auf pädophile Neigungen schließen lässt," betonte Strobl. Auch habe Mazur das Video weder öffentlich gemacht noch an Unbekannte weitergeleitet. Aber eben dennoch verschickt. "Damit wird weiterer Missbrauch provoziert", unterstrich der Richter. Neben den Tagessätzen muss der Verurteilte auch die Kosten des Verfahrens tragen. Da auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

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