Schlungenhof: Schuh Outlet verliert vor Gericht

14.9.2020, 06:00 Uhr
Schlungenhof: Schuh Outlet verliert vor Gericht

© Foto: Wolfgang Dressler

Das Weißenburger Landratsamt hatte die Eröffnung des Ladens für unzulässig erklärt und ein hohes Bußgeld verhängt. Das Unternehmen, das auch Schuh Herrmann in Treuchtlingen betreibt, hat gegen den Bescheid geklagt.

Das Vorgehen der schwäbischen Schuhhandelskette sorgte für Verärgerung in der regionalen Wirtschaft. Ohne Rücksicht auf Verluste ließ es das Unternehmen auf einen Konflikt mit dem Landratsamt ankommen und eröffnete das Geschäft, ohne eine Nutzungsgenehmigung beantragt zu haben.


Gunzenhausen: Kampf gegen "aggressives Verhalten"


Das brauche man nicht, weil es bereits eine Genehmigung gebe, hatte Eberhard Walter, der Geschäftsführer der Kette, im Juli argumentiert. Besagte Genehmigung datiert allerdings aus dem Jahre 1973 und bezieht sich auf den "Handel mit Teppichen, Lacken, Stoffen, Gardinen, etc.", hatte das Landratsamt auf Anfrage festgestellt. Von Schuhen und Kleidung sei dort hingegen keine Rede.

Schuh Outlet ohne weitere Rücksprache eröffnet

Man habe dem Unternehmen bei mehreren Gelegenheiten diese Rechtsauffassung deutlich gemacht, schrieb das Landratsamt im Juli. Umso verwunderter war man, dass die Firma das Schuh Outlet trotzdem ohne weitere Rücksprache eröffnete. Die Konsequenz war ein Untersagungsbescheid des Landratsamts samt fünfstelligem Zwangsgeld.

Den focht Eberhard Walter vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht an. Dort erlitt er nun aber eine erste Niederlage. Im Zuge des sogenannten einstweiligen Rechtsschutzes folgte das Gericht der Auffassung des Landratsamts und bestätigte nach einer Schnellprüfung den Untersagungsbescheid. Das Hauptverfahren mit ausführlicher Verhandlung folgt allerdings erst noch.

Zumindest bis das abgeschlossen ist, haben die Bescheide Gültigkeit. Zumindest wenn es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht anders sieht, an den sich das Unternehmen nun ebenfalls gewandt hat, um die einstweilige Rechtsschutz-Entscheidung aus Ansbach zurücknehmen zu lassen.


Gunzenhäuser Stadtrat verhängt Veränderungssperre


In der Gunzenhäuser Geschäftswelt und der Kommunalpolitik ist man froh über die juristische Entscheidung, hätte ein Schuhmarkt an der Peripherie doch den Innenstadthandel gefährdet, für den das Sortiment Schuhe als relevant gilt. Die Stadt Gunzenhausen hatte es allerdings bislang versäumt, das Einzelhandelskonzept in die alten Bebauungspläne einzuarbeiten. Das wäre aber die rechtliche Grundlage, die Eröffnung solcher Läden außerhalb der Innenstadt die Genehmigung zu verweigern. Mittlerweile wurde hier allerdings nachgebessert, und der Stadtrat hat für Schlungenhof eine Veränderungssperre erlassen, die vor zentrenrelevanten Ansiedlungen schützen soll.

Wiedereröffnung in Anzeige angekündigt

Wer nun dachte, damit sei die Situation zumindest einstweilen klar, könnte sich getäuscht sehen. Denn zur Verwunderung aller Beteiligten prangte vor einer Woche eine Anzeige im Altmühl-Boten, die die Wiederöffnung des Outlet-Centers verkündete. Bislang folgten der Ankündigung allerdings keine Taten, wie Landrat Manuel Westphal (CSU) feststellte. Man habe das kontrolliert und die Sache weiter im Blick.

Die Schuhandelskette aus Dillingen hatte schon im vergangenen Jahr für Ärger im Landkreis gesorgt. Damals bekamen sich Treuchtlingen und Weißenburg wegen einer Erweiterung der Filiale von Schuh Herrmann in Treuchtlingen in die Haare. Auch da ging es darum, welche Art von Genehmigung notwendig ist. Nach erheblichen Turbulenzen konnte das örtliche IHK-Gremium sowie der damalige Landrat Gerhard Wägemann für eine Befriedung sorgen. Nach einem Unbedenklichkeitsgutachten gibt es keine Einwände mehr gegen den Bau eines knapp 800 Quadratmeter großen Outdoor-Ladens. Wann der allerdings gebaut wird, ist offen. Im Mai verkündete das Unternehmen, dass man den Bau wegen der Corona-Krise zurückgestellt habe. Frühestens 2021 wolle man die Sache angehen.

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