Gunzenhausen: Stadtrat macht Weg frei für Bürgerentscheid

14.11.2019, 17:23 Uhr
Gunzenhausen: Stadtrat macht Weg frei für Bürgerentscheid

© Uwe Anspach/dpa

Dort hätte man durchaus mit einem großen Publikumsandrang rechnen können, denn es ging um die Umgehung von Schlungenhof und konkret um das Bürgerbegehren der ÖDP, das ausreichend Unterstützer gefunden hat (wir berichteten). Dennoch blieben viele Besucherstühle unbesetzt. Nach der großen Informationsveranstaltung vom Montag ist anscheinend derzeit die Luft etwas raus bei diesem Thema. Aber es wird im Januar wieder spannend werden.

Wie ein Stadtratsbeschluss

Dann nämlich steht ein Bürgerentscheid an. Der Urnengang ist am Sonntag, 19. Januar. Die Gunzenhäuser Bevölkerung kann dann entscheiden, ob sie dem politischen Kurs der ÖDP folgt oder eben nicht. Im ersten Fall liefe es auf die Ablehnung einer Umgehung, auf die "modifizierte Nullvariante" für Schlungenhof und darauf hinaus, dass die Stadt alle für den Bau einer Umgehung notwendigen Beschlüsse unterlässt. Das würde etwa bedeuten, dass die Stadt keines ihrer Grundstücke zur Verfügung stellt. Der Ausgang des Bürgerentscheids ist gleichzusetzen mit einer Stadtratsentscheidung, er wirkt ein Jahr lang. Danach wäre der Stadtrat wieder frei in seiner Entscheidung.

Fest steht seit Mittwochabend, dass Bürgermeister Karl-Heinz Fitz am 19. Januar als Abstimmungsleiter fungieren wird. Sein Stellvertreter ist Hauptamtsleiter Klaus Stephan.

Die große Frage ist derzeit, über was genau der Bürger abstimmen, wie der Stimmzettel aussehen wird. Der Stadtrat hat die Möglichkeit, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüberzustellen – mit seiner Sicht der Dinge und mit seinem Vorschlag. In der Sache wäre das ein "Pro Umgehung". Der Bürger hätte dann die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Positionen. Möglicherweise müsste er mehr als ein Kreuz machen und genau aufpassen, keinen Fehler zu machen und nicht widersprüchlich abzustimmen.

In der Stephani-Aula wurde darüber nichtöffentlich gesprochen – was Christoph Mötsch nicht passte. Der Grüne kam aber mit seinem Antrag zur Geschäftsordnung, öffentlich über das Ratsbegehren zu beraten, nicht durch. Wie Bürgermeister Karl-Heinz Fitz gestern dem Altmühl-Boten mitteilte, ist in Sachen Ratsbegehren noch nichts entschieden worden. Die Würfel dazu fallen in der turnusgemäßen Stadtratssitzung am 28. November. Dann wird öffentlich diskutiert und beschlossen.

Kein Streit vor Gericht

Die Stadtverwaltung und der Bürgermeister haben sich das ÖDP-Bürgerbegehren und seine Begründung genau anschaut und sind zu dem Schluss gekommen, dass man es als rechtlich zulässig bewerten kann. Es gibt genaue Vorschriften, was alles zu beachten ist. Trotzdem landete schon so mancher Versuch eines Bürgerbegehrens in Bayern vor Gericht. Dort lässt man den Bürgerbegehren tendenziell einen ziemlich großen Spielraum, gerade bei der so wichtigen Fragestellung, berichtete Fitz, selbst ein Jurist und früher als Rechtsanwalt tätig. Der Tenor der Urteile laute: "Der Bürger muss wissen, was er unterschreibt, er muss sich ein zutreffendes Bild machen können."

Fitz sah bei der von der ÖDP genannten Begründung durchaus Schwachstellen und nicht vollständige und korrekte Angaben. Insofern sei man "juristisch im Grenzbereich". Er wolle dies aber nicht zum Anlass nehmen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu verneinen und so einen rechtlichen Konflikt mit der ÖDP herbeizuführen. Ein Streit vor Gericht über die Zulässigkeit wäre im Übrigen ein "schlechtes Signal an die Öffentlichkeit", meinte der Rathauschef. Er bezeichnete es als fairen demokratischen Weg, die Zulässigkeit zu bejahen – und ein Ratsbegehren zu erwägen. Auf Frage des Altmühl-Boten antwortete Fitz, er persönlich neige zu einem Ratsbegehren. Die Stadt würde auf diese Weise ihre Gründe für eine Umgehung aufführen, es gäbe eine Klarstellung des Sachverhalts und keine Irreführung, man würde sich fair gegenüber dem Bürger verhalten.

SPD äußert sich wohlwollend

Dr. Hans-Peter Neumann (SPD), ebenfalls ein Jurist und Experte im Verwaltungsrecht, empfahl seinen Stadtratskollegen, das Bürgerbegehren wohlwollend zu sehen, es als zulässig zu bewerten und kein Haar in der Suppe zu suchen. Es sei sein Wunsch, dass sich der Bürger äußern kann und möglichst viele sich am Bürgerentscheid beteiligen werden. Dem stimmte Christoph Mötsch zu. Die Sache bedürfe einer demokratischen Entscheidung. Der Grünen-Stadtrat warnte in diesem Zusammenhang vor einem zu komplizierten Stimmzettel.

Manfred Pappler (CSU) stellte fest, dem Stadtrat sei die Bürgerbeteiligung wichtig, deshalb teile er die Auffassung des Bürgermeisters, wenngleich bei den Formulierungen der ÖDP doch einiges fehle und kritikwürdig sei. Werner Falk (FDP) hielt es für richtig, mit dem Thema ganz offen umzugehen und auf "juristische Tricksereien" bei der Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu verzichten. Es komme für den 19. Januar darauf an, die Fragestellung klar zum Ausdruck zu bringen.

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