Halloweenstreiche können böse ausgehen

31.10.2018, 05:58 Uhr
Halloweenstreiche können böse ausgehen

© Patrick Pleul

Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen, so der Ratschlag der Polizei.

Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine Sachbeschädigung. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen. Sachbeschädigungen werden mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet, heißt es in der Pressemitteilung.

Zwar können Kinder bis zum 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Aber schon Siebenjährige oder — bei Verletzung der Aufsichtspflicht — die Eltern, können für die Wiedergutmachung entstandener Schäden, die schnell Größenordnungen von einigen tausend Euro annehmen, zur Verantwortung gezogen werden.

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