Kein Feuerwerk an Silvester: Wäre das für Gunzenhausen denkbar?

19.11.2020, 17:12 Uhr
Kein Feuerwerk an Silvester: Wäre das für Gunzenhausen denkbar?

© Archivfoto: Christian Pohler

Der "Pirat" hat einen entsprechenden Antrag ans Rathaus gerichtet und betont in dem Schreiben, dass die Krankenhäuser immer stärker mit Corona-Patienten beschäftigt seien. Es sei deshalb "unbedingt nötig, keine weiteren unnötigen Patienten in die Krankenhäuser zu bringen und diese zusätzlich zu belasten".


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Silvesterfeuerwerk inklusive Böller seien in diesen Zeiten auch deshalb nicht angebracht, da sie ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellten und jedes Jahr teils schwere Unfälle hervorbrächten. Jedes Jahr würden Hunderte von Menschen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern verletzt, sogar Todesfälle seien zu verzeichnen, argumentiert das Stadtratsmitglied aus Laubenzedel.

Schäden in Herstellungsländern

Pyrotechnische Gegenstände seien nicht nur eine Gefahr für den Verbraucher, sondern insbesondere auch für die Umwelt. Im Hauptproduktionsland China entstünden durch die Herstellung zahlreiche Schäden, wie kontaminierte Ackerflächen, verseuchter Reis und Gemüse in der Nahrungskette und krebskranke Menschen. Blei und Bleioxide, Kupfer und Antimon spielten auch heute noch eine wichtige Rolle in den Feuerwerksrezepturen, die ebenfalls als gesundheitsschädlich gelten und die Umwelt schädigen würden. Im zweitgrößten Herstellerland Indien schuften nach Reitmaiers Worten rund 70.000 Kinder für die Herstellung von Feuerwerk.

Die Umwelt werde aber auch hierzulande stark belastet. Das Feuerwerk erschrecke nicht nur Haus- und Nutztier, sondern auch die wildlebenden Arten. Ornithologen berichteten regelmäßig von fluchtartig verlassenen Ruheplätzen und erkennbar verstörten Vogelschwärmen. Hinzu komme das "Problem des wissentlichen Vermüllens der Landschaften und Straßen". Probleme mache nicht nur das, was auf dem Boden liegen bleibt, sondern auch das, was in die Luft kommt: Kohlendioxid, Schwefeldioxid sowie Ruß, der als Feinstaub in der Luft teils Tage nachzuweisen sei.


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Mit einem Verbot reagiere man nicht nur auf die Pandemie, sondern schütze auch die Menschen in Übersee, die eigene Umwelt wie auch der eigene Geldbeutel wird geschont. Mit dem gesparten Geld lasse sich auch garantiert etwas Sinnvolleres und Nachhaltigeres anfangen. Feuerwerk in der Nacht zum 1. Januar zu untersagen, würde zusätzlich auch die Corona-geplagten Feuerwehren und Rettungsdienstee entlasten, argumentiert Reitmaier weiter.

Er setzt auf das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht. Es eröffne die Möglichkeit zum Erlass von Allgemeinverfügungen, mit denen das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten werden kann. Voraussetzung hierfür sei eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit. In vielen Städten werde das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk bereits auf diese Art und Weise beschränkt.

"Keine Befugnisgrundlage"

Auf den Antrag hat Bürgermeister Karl-Heinz Fitz bereits reagiert und dem Vertreter der Piratenpartei geantwortet. Er konzentriert sich in seinem Schreiben auf die rechtliche Situation. Auch wenn Reitmaiers Intention durchaus ehrenwert sei, gerade im Hinblick auf die Entlastung der Krankenhäuser in der Coronakrise, stehe der Stadt Gunzenhausen "keine Befugnisgrundlage für ein derartiges Verbot zur Verfügung". Für Maßnahmen im Anwendungsbereich des Infektionsschutzes sei nicht die Stadt Gunzenhausen, sondern die Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise das Gesundheitsamt zuständig.

Und gemäß dem Sprengstoffgesetz könnte die Stadt nur Verbote anordnen, wenn es um den Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen ginge oder ausschließlich Knallwirkungen in bestimmten dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen hiervon verhindert werden sollten. Das sei aber gerade nicht die Intention des Antrags, stellt der Bürgermeister fest.

Die Anordnung eines Verbots für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk für die gesamte Stadt und ein entsprechender Beschluss des Stadtrats wäre daher rechtswidrig, so Fitz’ zusammenfassende Bewertung. Er würde ein solches Verbot, beschlossen durch den Stadtrat, auch nicht vollziehen sondern es gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung, der Rechtsaufsicht vorlegen, also dem Landratsamt.

Stadtrat Reitmaier habe folglich seinen Antrag an eine "unzuständige Stelle" gerichtet. Der Bürgermeister erwartet vom "Piraten" vor diesem Hintergrund eine baldige Mitteilung, ob er den Antrag zurücknehmen wird.

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