Mit einer Bewährungsstrafe davongekommen

25.6.2020, 17:33 Uhr
Justitia beschäftigte sich diesmal in Weißenburg mit einem Diebstahl im südlichen Teil des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. Der Vorgang gilt als gravierend, da Gewalt im Spiel war.

© via www.imago-images.de Justitia beschäftigte sich diesmal in Weißenburg mit einem Diebstahl im südlichen Teil des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. Der Vorgang gilt als gravierend, da Gewalt im Spiel war.

Wer innerhalb von zwei Tagen vier Flaschen Wodka stiehlt, hat entweder sehr wenig Geld und gleichzeitig einen sehr guten Grund, mit vielen Freunden lange zu feiern – oder ein massives Alkoholproblem. Absolut unlustig wird es aber, wenn bei einem der beiden Diebstähle auch noch Gewalt ins Spiel kommt. Genau deshalb musste sich nun ein ehemaliger Bürger aus dem südlichen Landkreisteil vor dem Weißenburger Amtsgericht verantworten.Pro geklauter Flasche hat Benjamin Gondert (Name von der Redaktion geändert) ein Jahr Bewährungsfrist aufgebrummt bekommen. Ein Bewährungshelfer wird ihm zudem zur Seite gestellt. Begeht der aufgrund einer Epilepsie-Erkrankung erwerbsunfähige Koch und Lagerlogistiker innerhalb dieser vier Jahre eine weitere Straftat, muss er die ihm auferlegte Strafe von zehn Monaten hinter Gittern verbüßen. So das Urteil von Richter Ludwig Strobl.

Die Diebstähle selbst seien "unstrittig", so die Einschätzung des Schöffengerichts. Das wurde auch vom ermittelnden Polizeibeamten Christoph Jäger so gesehen, die Videoaufnahmen der Überwachungskameras seien eindeutig. Sie hängen in einem Lebensmittelgeschäft im Hahnenkamm, das der Angeklagte an einem Freitag im vergangenen September betrat, sich bei den Spirituosen bediente und ohne zu bezahlen wieder verschwand. So zeigen es die Aufnahmen.

"Ein untypisches Verhalten", gestand die Ladenchefin im Zeugenstand dem Angeklagten zu, der regelmäßig bei ihr einkaufe – inklusive Bezahlung. Nach dem ersten Diebstahl gab sie laut ihrer Zeugenaussage der Kassiererin den Auftrag, ein Auge auf Gondert zu werfen, falls er noch einmal kommen sollte. Er kam tatsächlich wieder, steckte sich zwei Wodkaflaschen in den Rucksack und ging wieder ohne den Geldbeutel gezückt zu haben. Zweimal habe sie ihn aufgefordert, ihr dessen Inhalt zu zeigen, so Unger. Ohne Erfolg, statt dessen eilte er zur Tür, wo sich ihm eine Kundin mitsamt großem Einkaufskorb in den Weg stellte. Für den kräftigen 42-Jährigen war das aber kein großes Hindernis.

Vor Gericht wurde lediglich nicht ganz klar, ob der Täter die Frau nun weggeschoben oder geschubst hatte. Der Tatbestand des räuberischen Diebstahl sei so oder so gegeben, erklärte Strobl. "Dafür reicht bereits die Nötigung." Er könne auch keine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, auf die Rechtsanwalt Antonius Lunemann wegen des vermutlich hohen Alkoholisierungsgrades seines Mandanten zur Tatzeit plädiert hatte. Gondert habe gezielt gehandelt, wie es das Gericht als erwiesen ansah.

Der Angeklagte sagte aus, dass er sich an die Taten beider Tage nicht mehr erinnere, und gab als Grund hohen Alkoholkonsum an. Nichtsdestotrotz bat er einzeln bei jeder der drei Damen um Verzeihung. "Es tut mir leid, dass ich Ihnen Schaden zugefügt habe" oder "Ich wollte niemanden weh tun", kam es hörbar zerknirscht über seine Lippen.

Was auch Staatsanwältin Sarah Rudolph in ihrem Schlussplädoyer zu würdigen wusste. Der Angeklagte habe sich "aufrichtig entschuldigt", gestand sie ihm zu. Trotzdem fand sie eine Freiheitsstrafe für angemessen, umfasse sein Vorstrafenregister doch üppige elf Einträge. Oft seien die verhängten Strafen zur Bewährung ausgesetzt worden, "die ihn aber nicht auf den rechten Weg hat führen können", so die Anwältin.

Der Richter sah dies anders. Er habe ja die Bewährungsfristen "durchgestanden". Zugute hielt er Gondert auch, dass dieser nach seinem Umzug von Altmühlfranken in eine oberbayerische Großstadt im Dezember sich dort in Therapie begeben hat. Insgesamt bestehe die große Aussicht, "dass Sie noch einmal die Kurve kriegen. Deswegen drücken wir noch einmal ein Auge zu und haben uns zu einer Bewährungsstrafe durchgerungen", so Strobl bei der Verkündung des Urteils.

Die Strafe umfasst zudem die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Verurteilten sowie eine Zahlung an die Lebenshilfe Weißenburg in Höhe von 500 Euro. Damit konnten wohl alle Beteiligten gut leben, zumindest wurden keine Rechtsmittel eingelegt.

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