Nacktfotos: Gunzenhäuser nötigte Schülerin

13.2.2021, 17:23 Uhr
Nacktfotos: Gunzenhäuser nötigte Schülerin

© Foto: Silas Stein/dpa

Die Vorgeschichte: Harald D. (alle Namen geändert) hatte irgendwann im Jahr 2018 in einer WhatsApp-Chatgruppe Trang P. kennengelernt. Die beiden tauschten eine Weile Nachrichten miteinander aus, und eines Tages schickte das zierliche, schwarzhaarige Mädchen ihrer Internet-Bekanntschaft auf dessen Drängen ein Foto ihrer nackten Brüste.

Doch das genügte dem Handwerker, der in einem Ortsteil der Altmühlstadt lebt, schon bald nicht mehr: Er wollte freizügigere Bilder von Trang, pornographische Aufnahmen. Als die Schülerin, die damals erst 15 Jahre alt war, sich weigerte, setzte Harald D., der sich im Chat seines zweiten Vornamens bediente, sie nach Überzeugung des Gerichts unter Druck: Wenn sie ihm die verlangten Fotos nicht schicke, werde er die ersten Aufnahmen des Mädchens aus Baden-Württemberg online stellen. Und sie gab dieser Nötigung nach.

Details nicht mehr im Kopf

Bei der Befragung durch Richter Eichhorn, der sich sichtlich um eine zurückhaltende Gesprächsführung bemühte, konnte – oder wollte – sich Trang P. an viele Details nicht mehr erinnern. Aber sie bekräftigte ihren Vorwurf: Harald D. habe sie mehr als einmal "erpresst", ihr immer eindeutigere Fotos zu mailen. Und erst als sie "mit einem anderen Freund darüber gesprochen" habe, der ihr geraten habe, zur Polizei zu gehen, habe sie diesen Schritt dann auch gewagt.


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Mit einer Freundin erschien sie auf einer Polizeiinspektion in Baden-Württemberg, und als die Beamten, den Vorschriften folgend, den Vater der Minderjährigen hinzuzogen, habe der erst von dem ganzen Geschehen erfahren. "Meine Mutter weiß bis heute nichts", sagte die junge Frau, die im April volljährig wird. Und mit dem Vater habe sie seitdem auch nie mehr darüber gesprochen, zur Verhandlung war sie mit der Bahn und ganz alleine angereist.

Wie peinlich der Prozess für Trang P. war, konnte man auch erkennen, als Eichhorn ihr die Gerichtsakte überreichte, damit sie allein, ohne direkte Zeugen, ihre darin gesammelten Fotos identifizieren konnte. Die hatte der Angeklagte – neben ähnlichen Bildern weiterer Frauen – auf seinem Smartphone gesammelt. Kaum wagte sie es hinzusehen, sehr schnell identifizierte sie die Bilder, die sie auf ihrem eigenen Handy schon gelöscht hatte, ehe sie kurz vor Weihnachten 2018 zur Polizei gegangen war, und mit gesenktem Kopf gab sie die Mappe dem Richter zurück.

"Keine Zweifel an den Angaben der Zeugin"

Genau diese Peinlichkeit, die er seinem Opfer durch sein unzureichendes Geständnis zumutete, machte Eichhorn denn auch dem Angeklagten zum Vorwurf, als er nach sehr kurzer Beratungszeit das Urteil verkündete. Die Behauptung, er habe alle Bilder "freiwillig" erhalten, sei nach Überzeugung des Gerichts falsch, die Situation für das Opfer der Nötigung "höchstnotpeinlich", wie Eichhorn befand.


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Er jedenfalls hegte "keine Zweifel an den Angaben der Zeugin", und weil es sich nicht um vereinzelte Fotos, sondern "um eine Vielzahl von Dateien" handelte, schloss sich der Richter in seinem Urteil im Wesentlichen der Forderung von Staatsanwalt Sven Seeger an: Harald D., der auf ein Schlussplädoyer in eigener Sache verzichtete, wurde wegen Nötigung und des Besitzes jugendpornographischer Schriften zu neun Monaten Haft verurteilt, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind.


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Der Angeklagte, der derzeit ein Haus finanziert und hoch verschuldet ist, muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen und eine Bewährungsauflage von 1800 Euro zahlen – an das Frauenhaus in Schwabach.