Steuersenkung treibt Gunzenhäuser IT-Firma um

22.6.2020, 05:57 Uhr
Steuersenkung treibt Gunzenhäuser IT-Firma um

© Marianne Natalis

Die Firma Kalipzo bietet "Rundum-sorglos-Pakete" für kleine Unternehmen, Dienstleister, Einzelhandelsgeschäfte an. In den Komplettlösungen ist von der Buchhaltung über Kassensysteme bis hin zur Personalverwaltung alles enthalten. Und insofern wissen Professor Dr. Dietert, der ursprünglich Physik studiert und zudem eine Professur für Wirtschaftsingenieurwesen an der Nürnberger FOM innehat, und Andreas Schreiner auch sehr genau, was für einen Rattenschwanz diese Entscheidung nach sich zieht. Denn es reiche ja nicht, versichert Dietert, der Kalipzo 2010 gründete, nur die neue Zahl der Umsatzsteuer einzugeben.

Steuerberater Friedrich Burmann aus Markt Berolzheim hat bereits seine Kunden in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass sie sich mit ihren Kassenherstellern in Verbindung setzen sollten, um schnellstmöglich die nötigen Änderungen an den Kassen und Systemen vorzunehmen. Denn wenn die Kasse ab Juli nicht den neuen Mehrwertsteuersatz ausweist, muss der betroffene Unternehmer weiterhin die alte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, erläutert Burmann. Auch die Fakturierung- beziehungsweise Rechnungsschreibung müsse angepasst werden, damit bei Lieferungen und Leistungen ab dem 1. Juli der richtige Mehrwertsteuersatz ausgewiesen werde.

Bei Kalipzo laufen die Änderungen über das Rechenzentrum, "wir machen hier ein Update für alle Kunden", sagt Dietert. Seine Firma verkauft keine Software, sondern bietet die Komplettlösung gegen ein monatliches Nutzungsentgelt an. Die Kassen seiner Kunden werden also ab Juli ganz automatisch den neuen Mehrwertsteuersatz berechnen.

Allerdings beruhen alle Änderungen, die Schreiner und Dietert derzeit vornehmen, auf der Einschätzung ihres Steuerberaters. Denn von der Finanzverwaltung sei bisher noch kein Vorschlag gekommen, wie die Mehrwertsteuersenkung in den Betrieben umgesetzt werden könnte.

Mittlerweile findet man laut Burmann auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums immerhin einen Entwurf, wie die Umsetzung laufen könnte, nämlich wie vor 13 Jahren bei der letzten Mehrwertsteuererhöhung. Für den Markt Berolzheimer stehen hier er und seine Kollegen in der Pflicht, die Steuerberater müssten aktiv werden, sich informieren und das an ihre Kunden weitergeben.

Knifflige Sonderfälle

Richtig knifflig wird es bei Sonderfällen. Wer beispielsweise zu Weihnachten 2019 einen Gutschein für einen Restaurantbesuch bekommen hat und diesen nun im Juli einlösen möchte, stellt den Gastronom vor ein Problem. Denn der Gutschein wurde mit 19 Prozent versteuert und so bereits an das Finanzamt abgeführt. Wird er nun im Juli eingelöst, muss das Unternehmen die bereits entrichtete Steuer vom Finanzamt zurückfordern.

Schwierig wird es auch bei Dienstleistungsverträgen, sagt Dietert. Die Rechnung etwa bei einem Wartungsvertrag wird meist zu Beginn der Leistung gestellt, die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich aber nach dem Ende des Leistungszeitraums. Wurde der Vertrag im August 2019 für ein Jahr abgeschlossen, so muss die Rechnung heuer neu geschrieben werden. Und wird der Vertrag verlängert, gilt für das kommende Jahr das gleiche Procedere, denn die Mehrwertsteuer wird ja nur für ein halbes Jahr gesenkt.

Auch bereits geleistete Anzahlungen für beispielsweise ein Auto, das aber erst im Juli geliefert wird, oder eine Ferienwohnung, die erst im August bezogen wird, müssen rückwirkend neu gestellt werden, gibt Dietert zu bedenken.

Und richtig ins Geld kann es beim Hausbau gehen. Wenn das Haus im September fertig wird und die Schlussrechnung kommt, könnte das für den Häuslebauer eine schöne Überraschung beinhalten. Umgekehrt aber gilt auch, wer im 2. Halbjahr einen Hausbau plant, muss bedenken, dass bei dessen Fertigstellung wieder der höhere Mehrwertsteuersatz gilt.

Vorlaufzeit ist viel zu knapp

Egal, welcher Fall eintritt, klar ist jedenfalls, dass die Vorlaufzeit viel zu knapp ist, um "sämtliche IT–Systeme in Deutschland" umzustellen, betont Schreiner. Jedes Unternehmen, vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Großkonzern, das IT-Systeme für Kassen, Buchhaltung, Rechnungswesen einsetzt, sei betroffen. Besonders aber für Kleinunternehmer bedeute die Mehrwertsteuersenkung vor allem zusätzlichen Aufwand und bringe unterm Strich keinen Gewinn. Für Schreiner steht deshalb fest: Dieses Konzept ist "fernab jeder Praxis".

Zudem komme die Umstellung in einer Zeit in der die Nachfrage nach IT-Leistungen sowieso schon sehr gestiegen ist, sagt Schreiner und gibt als Stichworte Home-Office, Konferenzssysteme und Fernwartung.

Auch Friedrich Burmann verhehlt seine große Unzufriedenheit nicht und zeigt sich zum möglichen Nutzen äußerst skeptisch. "Praxisnähe sieht anders aus" moniert er.

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