Vogelgrippe: Wie gehen Betreiber der "Hühnermobile" damit um?

25.11.2020, 06:03 Uhr
Vogelgrippe: Wie gehen Betreiber der

© Foto: Helmut Bach

Erste Fälle der auch als Vogelgrippe bezeichneten Erkrankung waren vor einigen Wochen in Norddeutschland gemeldet worden. Mittlerweile wurde bei Wildenten im Raum Passau das Virus nachgewiesen. Hier müssen Hühner und Co. derzeit in den Ställen bleiben.

Die Geflügelpest ist hochansteckend und verläuft meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Vor allem Hühner und Puten sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen, hier können bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben, informierte das Landratsamt vergangene Woche und appellierte an die Geflügelhalter, sich an die Schutzmaßnahmen zu halten, die in der eigens für die Geflügelpest geltenden Verordnung festgelegt sind.


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Eingeschleppt werden die Erreger meist durch den Kot von Wildvögeln, weshalb streng darauf zu achten ist, Futter und Einstreu für das Nutz- und Hausgeflügel so zu lagern, dass es nicht mit Wildvögeln in Berührung kommt. Auch die Futterstellen müssen für Wildvögel unzugänglich sein. "Darauf achten wir immer, aber jetzt ganz besonders", erklärt Katrin Lastinger, die zusammen mit ihrem Mann Martin 2017 die Marke "Altmühltaler Wiesen-Ei" aus der Taufe gehoben hat.

Fahrbarer Stall ist Futterstelle und Schlafplatz

Rund 2000 Hühner tummeln sich auf ihren Wiesen, aufgeteilt auf fünf mobile Ställe. Dieser fahrbare Stall dient dem Federvieh quasi als fester Anker, ist Futterstelle, Schutz vor schlechtem Wetter und sicherer Schlafplatz in der Nacht. Jeden Morgen um 9 Uhr öffnet sich die Klappe und die Tiere können bis zum Sonnenuntergang ihre Freiheit genießen. Alle zehn bis 14 Tage wird der Standort des Stalls gewechselt, so dass das Huhn stets einen frischen, attraktiven Auslauf hat, wie Katrin Lastinger erklärt, die aktuell dabei ist, ihren Betrieb auf eine eventuelle Stallpflicht vorzubereiten.

Von Ostern bis Dezember hält die Familie Lastinger aus Dittenheim auch Puten im Freiland, die im Fall des Falles ebenfalls im Stall bleiben müssten.  

Von Ostern bis Dezember hält die Familie Lastinger aus Dittenheim auch Puten im Freiland, die im Fall des Falles ebenfalls im Stall bleiben müssten.   © Martin Lastinger, NN

Den ganzen Tag nicht raus zu dürfen, das sind die Tiere schlicht nicht gewohnt. "Wir müssen sie also beschäftigen", weiß sie und setzt zum Beispiel auf Runkelrüben, die sie den Hühnern zum Picken anbieten will. Zudem ist angedacht, einen kleinen Auslauf mit Dach – also gemäß den Auflagen der Geflügelpest-Verordnung – aufzubauen. "Dann wäre der Einschnitt nicht so massiv."

Ein Faktor, der sie bei aller Beunruhigung gelassen bleiben lässt, ist das nach Tierwohlkriterien konstruierte "original" Hühnermobil. Ein klarer Vorteil dieses Stalltyps ist der vorhandene "Kaltscharrraum": Das Mobil hat eine zweite Ebene, in der sich die Hühner frei bewegen können, viel lockere Einstreu vorfinden und allerhand Beschäftigungsmaterial für sie bereitgehalten wird.

Auch der Platz in den Ställen würde ausreichen, zumal die Lastingers die gesetzlich erlaubten Kapazitäten des Tierbestands nur zu etwa zwei Dritteln ausschöpfen. Ihre Freilandhühnchen und -puten, deren "Chicken-Traktor" und Mobilstallcontainer über ein festes Dach verfügen, müssten im Fall des Falles auch auf den Auslauf verzichten. Doch da die nur zwischen Ostern und Dezember gehalten werden, könnten sie um die "Quarantäne" herumkommen.

Kein Platzproblem

Keine Platzprobleme für seine Hühner sieht auch Andreas Brückmann, der seit etwa eineinhalb Jahren mit dem "Sammenheimer Weide-Ei" auf dem Markt ist. Seine inzwischen 1500 Hühner sind in drei mobilen Ställen untergebracht, die er selbst konstruiert und baut. Auch er lässt den Tieren mehr Raum als vorgeschrieben und besetzt seine Ställe nur zu etwa 80 Prozent.

Für den Fall, dass das Geflügel wochenlang nicht ins Freie dürfen sollte, hat sich der Sammenheimer schon einige Gedanken gemacht. "Sie sind ja den täglichen Auslauf gewohnt", so seine Erfahrung. So sollen Heuballen und Karotten als Angebot zum Scharren und Picken helfen, dass "sie nicht auf dumme Gedanken kommen und sich vielleicht gegenseitig picken". Den Vorraum seiner Ställe legt er vorsorglich mit Desinfektionsmatten aus – damit über die Stiefel nichts reingetragen wird. Zudem überlegt Andreas Brückmann, die Fläche unter dem Stall einzuzäunen und den Hühnern als Auslauf zur Verfügung zu stellen. Der Stall wäre das notwendige feste Dach, und die Tiere hätten insgesamt mehr Platz.

Die Klassifizierung als Freiland-Ei darf übrigens, weiß der Direktvermarkter, eine Zeitlang bestehen bleiben, wenn die Stallpflicht gesetzlich angeordnet worden ist. "Wir warten ab, was passiert", gibt sich Andreas Brückmann gelassen, geht aber davon aus: "Das wird kommen."

In jedem Fall sehen sich sowohl er als auch die Familie Lastinger gut auf mögliche Einschränkungen, die für die Betriebe durchaus mit Mehrarbeit verbunden sind, gut vorbereitet. Im Mittelpunkt, das machen sie unisono deutlich, stehe schließlich das Tierwohl.

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