Haftbefehl wegen Mordes gegen Raser von Selb aufgehoben

25.9.2020, 17:52 Uhr
Anfang Februar hatte der damals 20-Jährige einen 19-jährigen Kulmbacher mit seinem Auto erfasst.

© NEWS5 / Fricke Anfang Februar hatte der damals 20-Jährige einen 19-jährigen Kulmbacher mit seinem Auto erfasst.

Die Jugendkammer sehe den Mordvorwurf bisher nicht bestätigt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hof am Freitag. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. Stattdessen kommt eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung in Frage. Der 21-jährige Angeklagte ist demnach wieder auf freien Fuß. Ein Urteil könnte, statt Mitte Oktober, bereits am kommenden Mittwoch fallen.

Der Deutsche war Anfang Februar 2020 mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet von Selb (Landkreis Wunsiedel) gerast. Vermutlich wollte er mit seiner riskanten Fahrweise einer Gruppe Berufsschüler imponieren. Dabei erfasste er einen Fußgänger frontal, der trotz sofortiger Reanimationsversuche noch an der Unfallstelle starb. Zum Prozessauftakt bedauerte der Angeklagte die Raserei, er sei jedoch kein Rennen gefahren.

Mord wird bei einem Erwachsenen mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Nach Jugendstrafrecht droht eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung fällt deutlich milder aus: Der Strafrahmen liegt bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.


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