Hanfanbau: Eine Pflanze mit vielen gesetzlichen Vorgaben

16.8.2018, 06:00 Uhr
Hanfanbau: Eine Pflanze mit vielen gesetzlichen Vorgaben

© Oliver Berg/dpa

Der Anbau innerhalb der Europäischen Union (EU) ist streng reglementiert. Zugelassen sind derzeit etwa 50 verschiedene von der EU zertifizierte Nutzhanf-Sorten, die im Vergleich zu den für die Drogenproduktion verwendeten Züchtungen einen erheblich höheren Faseranteil haben.

In Deutschland sind die Grenzwerte für den THC-Gehalt besonders hoch, der Gesetzgeber schreibt einen Anteil von weniger als 0,2 Prozent vor. In der Schweiz liegt diese Obergrenze zum Beispiel bei einem Prozent, in Italien bei 0,6 Prozent.


In Oberfranken hat das erste Hanf-Selbstpflückfeld eröffnet


Der Anbau von Nutzhanf ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und nur hauptgewerblichen Landwirten und großen Unternehmen erlaubt. Erforderlich dafür ist ein Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, in dem unter anderem die verwendeten Sorten und die Größe der Anbaufläche angegeben werden müssen. Darüber hinaus müssen die Produzenten regelmäßig Proben an ein zertifizierten Labor schicken. Das ermittelt dann die Konzentrationen der Inhaltsstoffe. Liegt dann etwa der THC-Gehalt über dem Grenzwert von 0,2 Prozent, muss der Erzeuger die gesamte Ernte vernichten.

Hanf enthält eine Vielzahl von Wirkstoffen, die so genannten Cannabinoide, die unter anderem in der Schmerztherapie eingesetzt werden. Besonders oft verwendet werden Cannabidiol (CBD) und Cannabigerol (CBG), die auch entzündungshemmend und krampflösend wirken und das Wachstum von Tumoren bremsen können.
Im März vergangenen Jahres hat der Deutsche Bundestag die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln erweitert. Im Zuge dessen wurde im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die so genannte Cannabisagentur eingerichtet, die den Anbau von Hanf für medizinische Zwecke in Deutschland steuert und kontrolliert.

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