Hat die Region bald ausgefeiert?

23.11.2011, 11:55 Uhr
Hat die Region bald ausgefeiert?

© H.-J. Winckler

Die Fürther feiern gerne — und immer lieber auch im Freien. Grafflmarkt, Weinfest, Fürth Festival — die Liste der Festivitäten ist lang. Zudem erlaubten die Stadt und der Freistaat, die Gäste sowohl im Freien als auch in den Kneipen im Lauf der Zeit immer länger zu bewirten. Doch bis spätabends der Live-Musik lauschen und Freunde bis weit nach Mitternacht treffen — das gefiel vor allem einigen Bewohnern rund um die Gustavstraße nicht.

77 Anwohner unterzeichneten im vergangenen Jahr ein Protestschreiben und übergaben es an das städtische Ordnungsamt. Referent Christoph Maier weist darauf hin, dass längst nicht alle Wünsche auf Lockerung der geltenden Regeln von den Wirten geäußert worden waren. Etliche Anträge seien auch aus den Reihen des Stadtrats gekommen. Maier: „Das war schon politisch so gewollt.“

Im vergangenen Mai schien die Situation erst einmal befriedet: Gastronomen und Bürger schlossen einen Kompromiss. Demnach musste der Ausschank im Freien an fünf Wochentagen um 23 Uhr beendet sein; von Mitte Juni bis Mitte August durfte es freitags und samstags bis 24 Uhr gehen. Zudem wurden Abstriche bei der Live-Musik vereinbart.

Während etliche Anwohner damit leben können, betrachtete eine kleine Gruppe die Regelung als gescheitert und wandte sich an die Regierung von Mittelfranken. Die ließ in einer Stellungnahme durchblicken, dass sie von der Stadt weitere Änderungen erwartet. Die Verwaltung will dem Stadtrat nun Vorschläge unterbreiten, stößt damit aber auf den Widerwillen der Wirte.

Ende um 23 Uhr

Die möchten es lieber auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. „Wir verbiegen uns immer mehr, und trotzdem ist kein Ende abzusehen“, sagen die Gastronomen und betonen, dass viele Anwohner kein Problem mit der Situation haben.

Probleme und Beschwerden im Umfeld von Kneipen seien so alt wie die Gastronomie, sagt Martin Busch, Abteilungsleiter im Ordnungsamt der Stadt Erlangen. Auch in der Hugenottenstadt gebe es im Einzelfall Klagen, die jedoch an kein bestimmtes Viertel geknüpft seien. Busch verweist auf die Erlanger Sperrzeitverordnung aus dem Jahr 2007. Derzufolge gilt auf allen Freischankflächen — ohne Ausnahme — eine Sperrzeit von 23 Uhr. Wie in Nürnberg. Für die Innenräume von Kneipen beschreitet Erlangen jedoch einen Sonderweg. Abweichend von der Landesregelung, die vorsieht, dass Wirtsleute ihre Kneipe um 5 Uhr zusperren müssen, ist in Erlanger Innenstadtgaststätten schon um 2 Uhr Zapfenstreich.

„Für besondere Betriebsarten wie Tanzlokale und Cocktailbars“, so Busch, könnten jedoch Ausnahmen beantragt werden. „Die kann die Stadt aber jederzeit widerrufen.“

In Nürnberg läuft es ähnlich. „In unserer Sperrzeitverordnung für Freischankflächen haben wir grundsätzlich 23 Uhr festgelegt“, sagt Rainer Lenzner, bei der Stadt Nürnberg zuständig für den Gaststättenbetrieb. Es gebe aber auch einige Wirte, die draußen bis 24 Uhr ausschenken dürfen. Das wiederum ist an strenge Bedingungen geknüpft: Entweder ist keine Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe oder die Anwohner akzeptieren diese Regelung.

Tun sie es nicht, sei die Ausnahme nicht zu halten. „Die Anwohner sitzen da am längeren Hebel.“ Wo es zu massiven Protesten kommt — wie etwa in der Weißgerbergasse — muss deshalb bereits um 22 Uhr Schluss sein.

Das Partyvolk lässt sich aber ungern dauerhaft an einem Platz nieder. Wo gestern noch, wie in der Weißgerbergasse, der Bär lärmend steppte, kann es übermorgen schon sehr viel gesitteter zugehen. Denn nach Lenzners Erfahrung reiche es schon, dass in einem Straßenzug eine Kneipe leer steht oder anderswo neue Lokalitäten eröffnet werden. Schon zieht die feierfreudige Karawane um.

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