Havarierte "Viking Freya": Ehrenamtliche Retter nach Urteil in Not

18.5.2019, 15:49 Uhr
Das Fahrgastschiff "Viking Freya" krachte im September 2016 mit dem Steuerstand an eine Brücke. 181 Passagiere wurden an Land gebracht. Später gab es Ärger um die Kosten des nächtlichen Einsatzes.

© Foto: Klaus-Dieter Schreiter Das Fahrgastschiff "Viking Freya" krachte im September 2016 mit dem Steuerstand an eine Brücke. 181 Passagiere wurden an Land gebracht. Später gab es Ärger um die Kosten des nächtlichen Einsatzes.

Es war Joachim Herrmann persönlich, der im vergangenen August zum ersten Mal 29 Männern das "Große Ehrenzeichen" verlieh – sie alle retten seit 50 Jahren Leben, im Dienst der Feuerwehr, des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), des Technischen Hilfswerkes (THW) und der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG). Ihre "gelebte Mitverantwortung" nannte der CSU–Innenminister eine der "großen Stärken des Freistaates", voller Lob war er über ihr Handeln "aus eigenem Antrieb und aus eigener Überzeugung".

DLRG-Ortsverband Erlangen muss zahlen

Die Lebensretter der DLRG Erlangen erhielten keine Medaille – sie halten ein paar Seiten Papier in der Hand nach einem Vergleich im Landgericht Nürnberg-Fürth: Dieser Vergleich verlangt vom Ortsverband Erlangen, 51.000 Euro an die Reederei zu bezahlen, deren Passagiere die Rettungsschwimmer geholfen haben. Doch was sollen sie mit diesem Papier nun tun? Und wie konnte es überhaupt so weit kommen?

In jener Nacht zum 11. September krachte die "Viking Freya" auf dem Main-Donau-Kanal gegen eine Brücke: Das Schiffsführerhaus wurde von der bei Frauenaurach über den Main-Donau-Kanal führenden Straßenbrücke regelrecht abrasiert, der Leitstand völlig zerstört.

Enge Situation auf dem Main-Donau-Kanal

Nur etwa ein halber Meter Zwischenraum zum Deck bleibt, wenn die 135 Meter langen Kreuzfahrtschiffe unter den Straßen- und Bahnbrücken, die den Main-Donau-Kanal queren, hindurchfahren, das Führerhaus muss deshalb rechtzeitig hydraulisch abgesenkt werden. In jener Nacht hatte die Crew vergessen, das Führerhaus herunterzufahren.

Zwei Crewmitglieder, ein Matrose und der stellvertretende Schiffsführer, 33 und 49 Jahre alte Ungarn, wurden eingeklemmt und starben in den Trümmern. Die beiden Männer waren bereits tot, als sie von Rettungskräften aus dem Steuerstand herausgeschnitten wurden.

Weitere 49 Besatzungsmitglieder und die 181 vor allem aus den USA stammenden Passagiere, blieben unverletzt: Doch bevor die vom Unglück überraschten Schiffsgäste von Bord können, müssen die Helfer von THW und Feuerwehr erst mit einem Kran einen Rettungssteg vom Ufer zum Schiff anlegen.

Die Menschen warteten im Schiffsrestaurant, ab sechs Uhr wurden sie von Rettungskräften über Notstege an Land gebracht, mit Bussen wurden sie in Hotels gebracht, von Notfallseelsorgern betreut. Die Flusskreuzfahrt, die nach Budapest führen sollte, endete in einer Tragödie.

Wie viel ist diese Hilfe, häufig erbracht von Ehrenamtlichen, wert? Für einen Einzelnen, der in einer Notsituation etwa unter Schock steht, wohl unbezahlbar – und in Zahlen gefasst, erlaubt das Rettungsdienstgesetz "Benutzungsentgelte" etwa für Berg-, Höhlen- und Wasserrettung.

Wie die Hotelschiff-Havarie abrechnen?

Als ein Mitarbeiter des DLRG-Ortsverbandes Erlangen, auch er eine ehrenamtliche Kraft, überlegt, wie die Wasserrettung abzurechnen ist, kalkuliert er nicht etwa Pi mal Daumen mal Fensterkreuz. Er blickt vielmehr in die Einsatzabrechnung des DLRG–Landesverbandes und sucht nach der richtigen Tarifziffer.

Hier hielt der Mann, und er fragte beim Landesverband sowie drei Kollegen eigens nach, die Tarifziffer 55 für richtig. Sie sieht 260 Euro Pauschale pro geretteter Person vor. Die rund 60.000 Euro Gesamtsumme des Ortsverbandes Erlangen kalkulierten bereits die Einsätze des Ortsverbandes Dechsendorf sowie Forchheim, außerdem die beteiligten Ortsgruppen der Kreiswasserwacht und der Wasserwacht Nürnberg und Erlangen mit ein.

Der DLRG-Mitarbeiter telefonierte auch mit der Reederei – und bei "Viking Cruises" drängte die Geschäftsleitung sofort, die Gesamtrechnung selbst zu begleichen – die Retter sollten nicht an jeden einzelnen Passagier herantreten, diesen gewaltigen Image-Schaden wollte die Reederei verhindern.

Dechsendorf erstattet Anzeige

Doch einem Mitglied des DLRG-Ortsvereins Dechsendorf war die Rechnung zu hoch – er erstattete Anzeige. Beide benachbarten Helfervereine haben nach Informationen unserer Zeitung nicht das beste Verhältnis. Nun wollte die Reederei, vertreten durch Anwalt Hubert Holland, ihr Geld zurück, es geht um 60,000 Euro Schadensersatz. Die Reederei vermutet Betrug.

Tatsächlich beschreibt die Tarifziffer 55 eine Wasserrettung bei medizinischem Notfall mit geringem Aufwand. Als Beispiele werden eine "leichte Unterkühlung durch Schwimmsport", ein "verletzter Wanderer am Wasser", eine "Schockbehandlung nach Insektenstich" genannt.

Sollte die Hilfe nach einem Wespenstich mehr wert sein, als der spektakuläre, stundenlange Einsatz jener Nacht, in der zwei Menschen ihr Leben lassen mussten?

Der Knackpunkt: Über die Tarifziffer 55 und deren Abrechnung wurde vor Gericht noch nie gestritten, höchstrichterliche Entscheidungen, die als Präzedenzfälle dienen können, gibt es nicht.

Ob es hier richtig war? Wer nur das Recht sieht, sieht auch das Recht nicht mehr, könnte man philosophisch formulieren – doch tatsächlich zeigt sich hier, dass man sich Recht erst mal leisten können muss: Wie weit reicht der finanzielle Atem eines Ortsverbandes Erlangen im Vergleich zu einer Reederei?

Es geht nicht nur um 60.000 Euro Schadensersatz. In einem aufwendig geführten Zivilverfahren entstehen Gerichtskosten, und diese könnten gewaltig anschwellen, würden als Zeugen die damaligen Crewmitglieder und die Passagiere geladen.

Mutmaßliche Betrüger

Dazu kommt: Die Reederei, vertreten durch Rechtsanwalt Hubert Holland, forderte nicht nur Schadenersatz. Auf den Ehrenamtlichen – dem Mann, der abgerechnet hatte, sowie auf den drei Kollegen, bei denen er nachfragte – lastete auch das Risiko, als mutmaßliche Betrüger vor einem Strafgericht zu landen.

Zwar stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, als sich der Betrugsverdacht nicht erhärtete, das Verfahren ein. Doch die Reederei ließ nicht locker. Nach Beschwerden der Reederei wurden die Ermittlungen gegen den DLRG-Mann und die Vorstände des Vereins zum dritten Mal wieder aufgenommen, bis sie nun endgültig eingestellt wurden.

51.000 Euro Schadensersatz, so hält es der Vergleich fest, zahlt der DLRG-Ortsverband Erlangen nun an die Reederei. "Es war der wirtschaftlich sicherste Weg", sagt Rechtsanwalt Fischer. Doch die Gerechtigkeit ging mit dem Vergleich baden.