3G und 2G
Diese Regeln gelten für einen Besuch im Rathaus Herzogenaurach
14.1.2022, 10:23 UhrZulässig ist ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle oder maximal 48 Stunden zurückliegender PCR-Test. Ein Selbst- oder Schnelltest vor Ort ist nicht möglich. Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit bzw. gelten als getestet. Darüber hinaus besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Bis sechs Jahre sind Kinder von der Maskenpflicht befreit, und bis zum 16. Lebensjahr ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.
Terminvereinbarung für Behördengänge
Die Dienststellen im Interims-Rathaus bieten alle Serviceleistungen in gewohntem Umfang an. Um Wartezeiten zu vermeiden, sind Terminvereinbarungen mit dem zuständigen Amt (telefonisch oder per E-Mail) notwendig. Ein Besuch der Dienststellen ohne Termin ist aktuell nicht möglich. Dies gilt insbesondere auch für das Bürgerbüro. Einen Termin für Erledigungen im Bürgerbüro kann wie bisher unter Tel. 09132/901-176 oder per E-Mail an buergerbuero@herzogenaurach.de vereinbart werden.
Eine Kontaktübersicht gibt es auf www.herzogenaurach.de/kontakte. Eine Vielzahl an Dienstleistungen und Angelegenheiten kann auch telefonisch, per E-Mail oder über das Bürgerserviceportal auf www.buergerserviceportal.de/bayern/herzogenaurach erledigt werden.
2G für Stadtbücherei und Stadtarchiv
Für Stadtbücherei und Stadtarchiv, die sich ebenfalls im Interims-Rathaus befinden, greift die gesetzlich vorgegebene Zugangsregelung 2G, d. h. der Zutritt ist derzeit nur für nachweislich Geimpfte und Genesene möglich. Ebenfalls gemäß 2G zugelassen sind Kinder ohne Impfung unter 14 Jahren. Es gelten weiterhin Abstands- und FFP2-Maskenpflicht.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich zuvor registrieren.
0/1000 Zeichen