Herzo Base: Streit der Ex-Partner

12.12.2019, 19:45 Uhr
Herzo Base: Streit der Ex-Partner

© Foto: Günter Distler

Norbert Klein, dessen Firma Allfina seinerzeit als Investor aufgetreten war, und die B und B Immobilien GmbH, mit der Niko Buchert und sein Vater Peter damals das scheinbar große Geschäft vermittelt und begleitet hatten.

Im Zivilprozess am Nürnberger Landgericht geht es um Geld. Die beiden Bucherts wollen die Hälfte einer Abfindung, die Klein von der Firma Adidas kassiert hatte – dafür, dass er den Verkauf des Wohngebiets an die Stadt nicht länger verhinderte.

Entschieden hat die Kammer noch nichts. Nach rund drei Stunden Beweisaufnahme legte das Gericht den Parteien einen Vergleich nahe. Es wurde zwischen der Buchertschen "Minimalforderung" von 500 000 Euro und Kleins Angebot von 150 000 Euro hart gefeilscht – und dann vertagt. Die einstigen Geschäftsgefährten Klein und Peter Buchert hatten vor der Tür unter vier Augen verhandelt und dann von einem "Lösungsansatz" gesprochen. Der brauche aber noch etwas Zeit. Das Gericht will am 4. März einen Beschluss verkünden.

Eine bisher ergebnislose Verhandlung also. Gleichwohl boten die Aussagen interessante Einblicke hinter die Kulissen eines für Herzogenaurachs jüngste Entwicklung entscheidenden Geschäfts. Nach Peter Bucherts Aussage im Zeugenstand hatte er seit 2006 auf Bitte keines Geringeren als Herbert Hainer, damals Vorstandsvorsitzender von Adidas, Ausschau nach einem Investor gehalten. Ein Vorstand des tschechischen Autokonzern Skoda habe ihm Norbert Klein vorgestellt, der versichert habe, genug Eigenkapital aufbringen zu können, um so ein Riesenprojekt finanziert zu bekommen.

Fehlendes Eigenkapital

Mit Kleins Allfina schloss die GEV nach eineinhalb Jahren Verhandlung am 23. Dezember 2011 einen Kauf- und Erschließungsvertrag für das Wohngebiet. Der Investor präsentierte seine Pläne auch im Stadtrat und fand großen Anklang. Zum Tragen kamen die Pläne nie. Das geforderte Eigenkapital konnte Allfina nicht aufbringen. Vertragsgemäß sollte der Verkauf rückabgewickelt werden. Die Stadt einigte sich mit Adidas , verkaufte ihren Anteil an der GEV an Adidas und erwarb dafür den Baugebiets-Teil des Geländes.

Nur war den Experten dabei ein Stockfehler unterlaufen. Bei einer Fortschreibung des ganzen Vertragswerks hatten sie vergessen, die fällige Löschung einer Auflassungsvormerkung mit fortzuschreiben. Die Auflassungsvormerkung blieb somit im Grundbuch und sie lautete zugunsten von Norbert Klein.

Ein einmaliges Druckmittel gegen Adidas und die Stadt. So lange sollte laut Buchert der Vollzug des Kaufs damit verzögert werden, bis Adidas und/oder die Stadt unter Druck eine Millionen-Abfindung zahlen würden. So blieb das Gelände drei Jahre lang unerschlossen. Hunderte Bau-Interessierte füllten eine Warteliste.

Peter und Niko Buchert gehen davon aus, dass Norbert Klein diesen Druck 2015 nicht nur für 16 000 Euro Abfindung gelockert hat. Eine Abfindung in dieser Höhe hatte Klein eingeräumt. Die Klägerin B und B hatte den Streitwert gleich auf 6,2 Millionen Euro angesetzt und legte als zentralen Beweis eine von beiden Bucherts und von Klein unterschriebene Vereinbarung vor, wonach von einer Abfindung zunächst zwei Millionen Euro an Klein für dessen Kosten abgezweigt werden sollten, der Rest hälftig geteilt.

Vor Gericht bestritt Klein gestern die Echtheit seiner Unterschrift. Das könnte, falls die gütliche Einigung nicht zustande kommt, dem Streit auch eine strafrechtliche Dimension öffnen: Entweder haben die Bucherts Kleins Signatur gefälscht oder Klein hat Prozessbetrug begangen.

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