Hitlergruß und wüste Beschimpfungen in Herzogenaurach

5.12.2019, 16:48 Uhr
Hitlergruß und wüste Beschimpfungen in Herzogenaurach

© Ulrich Schuster

Die Verteidigerin hätte es gerne bei sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage belassen. Immerhin sei ihr Mandant stark alkoholisiert gewesen, habe nicht wirklich eine verfassungsfeindliche Gesinnung, er habe eine Arbeit und müsse sich um seine Familie kümmern.

Was war passiert? Im Juli dieses Jahres sei er auf der Herzogenauracher Kirchweih mitten in der Nacht von einem Unbekannten gegen den Kopf geschlagen worden, erzählt der Angeklagte. Deshalb sei er zur Polizeiinspektion gegangen, um diese Körperverletzung anzuzeigen. Was sich dort abspielte, daran kann er sich nach seiner eigenen Aussage nicht mehr erinnern – er hatte 2,16 Promille im Blut.

Dafür wissen es zwei Polizeibeamte umso besser. Weil auf der Dienststelle gerade ein anderer Fall Priorität hatte, wenig Personal da war und der Niederndorfer so betrunken war (ein Alkoholtest wurde durchgeführt, den der Niederndorfer auch bereitwillig leistete), dass laut eines Polizisten eine vernünftige Vernehmung nicht möglich gewesen wäre, habe man ihn gebeten, am nächsten Tag wiederzukommen. "Er hatte auch keine sichtbaren Verletzungen", so der Polizist.

Die Vertröstung jedoch wollte der Angeklagte nicht hinnehmen. Er beleidigte die Polizisten mit den Worten "Bullenschweine" und "Scheiß-Nazis", einen folgenden Platzverweis quittierte er mit "Fick dich". Um eine Eskalation zu vermeiden, schlossen die Polizisten die Glastür zwischen Vorraum und Polizeiwache. Dort wütete der Angeklagte weiter, zeigte laut der Aussage der Polizisten den Hitlergruß und schrie "Heil Hitler". Irgendwann sei er dann gegangen und habe draußen noch gegen die Hauswand uriniert. Der Angeklagte behauptet zwar, er könne sich an all das nicht erinnern, "aber es ist schon möglich und wenn die Polizisten es sagen, wird es wohl so gewesen sein".

Chancen nicht genutzt

Schuldeinsicht und Reue vermisst Richter Gallasch indessen. Auch eine Entschuldigung bei den Polizisten kommt dem Angeklagten erst nach den Plädoyers über die Lippen, nachdem dieser Punkt dort zur Sprache gekommen ist. Einzig, dass er die Vorwürfe einräumt und vom Alkohol enthemmt gewesen ist, wertet das Gericht zugunsten des Angeklagten. Schwer wiegen allerdings die vielen Vorstrafen, vor allem die zwei laufenden Bewährungen. Schon die zweite Bewährungsstrafe sei "eine Gnade" gewesen, so Richter Gallasch. "Sie haben Ihre Chancen nicht genutzt und sich selbst disqualifiziert."

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