Open Beatz

Tödlicher Sturz aus Riesenrad: Baukontrolleur war nicht mit Abnahme beauftragt

26.11.2021, 10:37 Uhr
Tödlicher Sturz aus dem Riesenrad beim Open-Beatz-Festival 2019. Nun steht ein Schausteller aus Worms vor Gericht.

© Eduard Weigert Tödlicher Sturz aus dem Riesenrad beim Open-Beatz-Festival 2019. Nun steht ein Schausteller aus Worms vor Gericht.

Nachdem bereits der Diplom-Ingenieur vom Tüv Rheinland, der dem Riesenrad Mängelfreiheit bescheinigt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 5000 Euro Geldbuße verurteilt worden ist, widmet sich das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Kretschmar nun dem Schausteller.

Der Wormser war damals vom Open-Beatz-Veranstalter mit der Aufstellung eines Riesenrades beauftragt worden. Weil er selbst aber keines besaß, ließ er sich von einem anderen Schausteller eines beschaffen. Dieser jedoch holte das Riesenrad aus Frankreich, es besaß laut Anklageschrift keine Ausführungsgenehmigung und hätte in Deutschland gar nicht aufgestellt werden dürfen. Dennoch ließ der Wormser das Riesenrad aufbauen und von dem bereits verurteilten Diplom-Ingenieur abnehmen.

Noch schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Seine Verteidigerin und sein Verteidiger allerdings stellen in Aussicht, dass ihr Mandant sich zu gegebener Zeit äußern werde; nur noch nicht an diesem Verhandlungstag.

Baukontrolleur als Zeuge

Stattdessen nimmt ein Zeuge im Gerichtssaal Platz. Der 58-Jährige ist Baukontrolleur beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Er berichtet, dass er im Jahr 2019 nur mit dem Open-Beatz-Veranstalter, nicht jedoch mit dem Schausteller Kontakt hatte. Der Veranstalter habe der Bauordnungsbehörde lediglich zwei "fliegende Bauten", also zwei Zelte, zur Abnahme angezeigt. Diese habe er dann auch abgenommen. "Dabei teilte mir der Veranstalter mit, dass er auch noch ein Riesenrad aufstellen wolle, dass aber der Tüv die Abnahme machen werde."

Damit sei die Bauordnungsbehörde nicht mehr gefordert gewesen. "Der Tüv hat definitiv mehr technisches Knowhow", so der Zeuge. Denn er selbst hätte ohnehin nur die Standsicherheit des Riesenrades und mögliche Stolperfallen auf dem Weg dorthin sowie das Vorhandensein eines Feuerlöschers überprüfen können. Dafür hätte es dann einen Eintrag ins Prüfbuch gegeben, das hätte vorliegen und in dem auch die Ausführungsgenehmigung hätte stehen müssen.

Gab es ein Prüfbuch?

Ob es dieses Prüfbuch im Jahr 2019 gegeben habe, wisse er nicht, so der Baukontrolleur. "Im Jahr 2018 war das Riesenrad mit Prüfbuch ordnungsgemäß bei uns angezeigt worden." 2019 habe er sich auf die Aussage des Veranstalters verlassen, dass der Tüv mit wesentlich mehr Kompetenz das Riesenrad abnehme. "Wir haben da nicht mehr nachgehakt, denn man hat ja auch Vertrauen zu den Schaustellern", so der Zeuge.

Die Verhandlung wird am 9. Dezember fortgesetzt.

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