Tragischer Fahrradunfall in Herzogenaurach vor Gericht

4.2.2020, 12:59 Uhr
Tragischer Fahrradunfall in Herzogenaurach vor Gericht

© Ulrich Schuster

Vor dem Erlanger Amtsgericht wird der Fall also noch einmal aufgerollt. Im Mai 2019 war der Rentner mit seinem Pedelec auf dem Radweg entlang der Kreisstraße ERH 14 in Richtung Beutelsdorf unterwegs. Am Flugplatz wollte er nach links in einen Feldweg einbiegen.

Beim Abbiegevorgang kam es zur Kollision mit einem anderen Fahrradfahrer, der den Rentner in diesem Moment überholen wollte. Der Mann Ende 20, der keinen Helm trug, stürzte auf den Asphalt und zog sich so schwere Kopfverletzungen zu, dass er eine Woche später verstarb.

"Es wäre besser gewesen, es hätte mich derbröselt", sagt der 84-Jährige vor Gericht. Er selbst – mit Helm – landete im Graben und prellte sich lediglich den Arm. Ihm tue leid, was passiert sei, er habe niemandem Schaden zufügen wollen. Aber er sei sich keiner Schuld bewusst.

Der Rentner betont, er habe bestimmt 20 Meter vor der Einmündung des Feldwegs per Handzeichen signalisiert, dass er abbiegen wolle; dazu habe er seine linke Hand deutlich sichtbar ausgestreckt.

Erst kurz vorher habe er die Hand wieder an den Lenker genommen, um – in seinem Alter – sicher und stabil abbiegen zu können. Nein, umgedreht und einen Blick nach hinten geworfen habe er nicht, sagt er auf Nachfrage von Richter Christian Kretschmar. "Das war nicht möglich", so der Rentner. "Da war viel Verkehr – Fußgänger und Jogger – und da wäre ich womöglich jemandem reingefahren, wenn ich mich umgedreht hätte."

Sein Handzeichen hätte gesehen werden müssen, ist er überzeugt. "Der andere Radler hat wohl nicht aufgepasst, vielleicht hat er nach einem Flieger geschaut", meint der 84-Jährige. Zudem sei der Verunglückte aus dem Nichts gekommen, er habe ihn im Vorfeld weder überholt noch sonst wie wahrgenommen. "Ich habe mich jedenfalls vorschriftsmäßig verhalten."

Gut davongekommen

Das sieht Richter Kretschmar ein bisschen anders. Gerade, wenn viel Verkehr geherrscht habe, hätte sich der Rentner durch einen Schulterblick vergewissern müssen, dass niemand von hinten kommt. Er meint, dass der Rentner mit der Geldstrafe von 75 Tagessätzen noch gut davongekommen ist. Das sei eine Strafe "am unteren Rand", wie er betont. Sollte er ein Urteil sprechen müssen, könnte sich die Strafe durchaus auch verdoppeln.

Mit diesem Wissen und nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt entscheidet sich der Rentner dafür, seinen Einspruch zurückzuziehen. Der Strafbefehl bleibt also in seiner ursprünglichen Version bestehen, für den 84-Jährigen wird damit die Geldstrafe fällig.