Wie steht es um die Naturschutzgebiete in Erlangen?

10.5.2019, 16:04 Uhr
Wie steht es um die Naturschutzgebiete in Erlangen?

© Foto: Peter Roggenthin

"Was ist die Ausgangssituation in den Naturschutzgebieten (NSG) in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt, in denen auch jetzt schon Artenvielfalt großgeschrieben sein sollte? Welche ökologisch sinnvolle Nutzung (Land- und Forstwirtschaft) ist erlaubt? Wie hat sich die Artenvielfalt (Flora und Fauna) in den Naturschutzgebieten seit deren Einrichtung entwickelt?", lauteten die Fragen von Christian Zwanziger.

Ferner wollte der Erlanger wissen, in welchen hiesigen Naturschutzgebieten der Einsatz von Pestiziden in der Naturschutzgebietsverordnung nicht verboten ist.

Dazu führt die Bayerische Staatsregierung in ihren Antworten aus:

Weihergebiet bei Mohrhof: "Nahezu alle Futterwiesen werden auf Grundlage des Vertragsnaturschutzprogramms düngungsfrei und ohne Einsatz von Pestiziden bewirtschaftet. Auch die Streuwiesen werden nicht gedüngt. Auf einem Waldgrundstück ist die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung zugelassen."

Neuhauser Feuchtwiesen Ziegenanger: Eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung sei grundsätzlich zugelassen, es würden jedoch insbesondere die Verbote der Grünlandentwässerung und des Grünlandumbruchs sowie des Einsatzes von Pestiziden gelten.

Weiherkette nördlich Bösenbechhofen: In diesem Naturschutzgebiet existierten keine landwirtschaftlich genutzten Flächen, so die Antwort. In Waldflächen sei eine ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung zugelassen, insbesondere mit dem Ziel, eine naturnahe Gehölzartenzusammensetzung sowie Altbestände und Totholz zu erhalten und zu entwickeln.

Weihergebiet bei Krausenbechhofen: Die Futter- und Streuwiesen würden auf Grundlage des Vertragsnaturschutzprogramms düngungsfrei und ohne Einsatz von Pestiziden bewirtschaftet. Für eine Waldfläche gelte die Maßgabe des Erhalts beziehungsweise der Wiederherstellung standortheimischer Bestände, so das Umweltministerium.

Wildnis am Rathsberg: Auf bestimmten Flächen sei die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung zugelassen, soweit dies dem Zweck diene, "die standortheimischen Waldungen zu erhalten oder nicht-standortheimischen Waldungen einem naturnäheren Zustand zuzuführen", heißt es.

Brucker Lache in der Stadt Erlangen: Naturnahe Teilflächen des NSG Brucker Lache sind als Naturwaldreservat ausgewiesen, in dem grundsätzlich keine forstliche Nutzung zugelassen ist. Für die naturfernen Waldbestände außerhalb des Naturwaldreservats sei die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung zugelassen mit dem Ziel der Wiederherstellung standortheimischer Waldbestände

Tennenloher Forst: Auf bislang forstwirtschaftlich genutzten Flächen sei eine ordnungsgemäße naturnahe Forstwirtschaft unter Beachtung von Extrem- und Sonderstandorten zugelassen.

Exerzierplatz: Gemäß Naturschutzgesetz-Verordnung sei grundsätzlich keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung zulässig. Damit sei ein Pestizideinsatz auf der gesamten Fläche ausgeschlossen. Soweit in den Naturschutzgebietsverordnungen eine waldwirtschaftliche Bewirtschaftung zugelassen sei, gelte hierfür "die gute fachliche Praxis".

Keine validen Zahlen zu Flora und Fauna

Zur Frage, wie sich die Artenvielfalt (Flora und Fauna) in den Naturschutzgebieten seit deren Einrichtung entwickelt hat, lägen insgesamt keine validen Zahlen vor, erklärt das Ministerium schließlich. Teilweise vorliegende Informationen beruhten auf Angaben von Gebietskennern, die sich auf Einzelbeobachtungen bestimmter Arten in Gebietsteilen bezögen.

So zeigten Untersuchungen bei den Feldvögeln ähnliche Entwicklungen wie in anderen Landesteilen. Bei der Individuenzahl von Amphibien wie etwa beim Moorfrosch oder beim Grasfrosch sei ein Rückgang verzeichnet worden. Die Zahl der rufenden Moorfrösche sei in den letzten Jahren in einigen Teichen um geschätzte 90 Prozent gesunken. Bei Wasservögeln seien die Ergebnisse uneinheitlich schwankend, bei einzelnen Arten habe die Individuenzahl zugenommen.


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Die Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hält Zwanziger für unzureichend: "Die Staatsregierung muss einräumen, dass ihr schlicht die Daten fehlen. Konzepte, wie wir die Kulturlandschaft erhalten und sich gleichzeitig Wildbienen und selten gewordenen Kräuter entfalten können, lassen sich auf dieser Grundlage schwer bewerten." 

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