Adelsdorfer stand zum wiederholten Mal vor Gericht

13.11.2020, 18:00 Uhr
Adelsdorfer stand zum wiederholten Mal vor Gericht

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Richterin Birgit Griem zog im Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten gleich zwei Anklagepunkte zusammen und verwies eingangs darauf, dass der Angeklagte in einer anderen Sache jüngst zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt wurde. Die müsse der junge und vollumfänglich geständige Angeklagte nun kommende Woche antreten.

Vom Staatsanwalt vorgeworfen, kam es zum Meineid, weil der 19-Jährige nach einer Schlägerei bei der Aischer Kirchweih vom vergangenen Jahr zunächst behauptet hatte, dass Fäuste geflogen seien. Später behauptete er unter Eid das Gegenteil. Er habe, so der junge Mann, seinen Freund nicht noch weiter in die "Scheiße" reiten wollen.

Drogen konsumiert und verkauft

Der zweite Anklagepunkt bezog sich auf den Handel mit geringen Mengen an Betäubungsmitteln, mal handelte es sich um Marihuana, in einem anderen Fall um Amphetamine. Der Angeklagte habe, so der Staatsanwalt, diese selbst konsumiert, aber auch in geringen Mengen verkauft. Er wollte, so seine Einvernahme, die Drogen nicht mehr im Haus haben, deshalb habe er sie im Gegenwert von zehn und zwanzig Euro verkauft.

Bei der Durchsuchung seines Elternhauses fand die Polizei dann noch ein Springmesser. Der junge Adelsdorfer, der einen mittleren Schulabschluss absolvierte und eine Lehre zum Landmaschinenmechaniker abbrach, gab vor Gericht an, er wusste nicht, dass die Klinge des Messers zu lang gewesen sei.

"Kurve zeigt steil nach unten"

Die Frage, woher er die Drogen hatte, wollte er nicht beantworten, um einen Freund nicht zu belasten. Es wäre allerdings schon vorteilhaft gewesen, so die Richterin, wenn er "Roß und Reiter" nennen würde. "Ihre Kurve zeigt steil nach unten", so Griem, die dem Angeklagten attestierte, dass dieser "nicht gefestigt" sei. Das Vorstrafenregister des Adelsdorfers war für sein junges Alter dann auch auffällig lang und reichte von Körperverletzung über Diebstahl bis zum Hausfriedensbruch.

Vor der Urteilsverkündung kamen die Jugendgerichtshilfe und die "Mobile Beratung Bamberg" zu Wort, die von "einem schwierigen sozialen Umfeld" sprachen, aber auch eine günstige Sozialprognose einräumten, da er nach dem Dauerarrest gleich wieder eine Arbeit antreten könne.

Mache er weiter so, ohne dass sich etwas ändere, drohe Gefängnis, meinte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, inklusive verschiedene Auflagen.

Die Verteidigung schloss sich dem nicht an und meinte, dass sechs Monate reichen. Das Jugendschöffengericht verurteilte schließlich zu einem Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss sich der 19-Jährige regelmäßig einem Drogenscreening unterziehen.

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