AG erarbeitet Richtlinien für Photovoltaik in Vestenbergsgreuth

30.1.2021, 08:00 Uhr
AG erarbeitet Richtlinien für Photovoltaik in Vestenbergsgreuth

© Hans von Draminski

In der Steigerwaldkommune wird die Sonne schon lange als Energiequelle genutzt. Mehrere Anlagen arbeiten schon über zehn Jahre lang. Die ersten wurden auf dem Höhenrücken zwischen Vestenbergsgreuth und Kleinweisach installiert. Der größte und vorerst letzte Solarpark ging 2010 südwestlich von Oberwinterbach in Betrieb. Momentan ist nichts über konkrete weitere Vorhaben bekannt.

Trotzdem hält Bürgermeister Helmut Lottes es für geboten, sich zu positionieren. Der Grund: Bundesweit sind kapitalkräftige Investoren auf der Suche nach Pachtflächen für regenerative Energiegewinnung unterwegs. "Es wird ein Vielfaches von dem an Pachtzins gezahlt, was einheimische Landwirte bieten können", weiß Lottes. Und deren Existenz möchte der CSU-Politiker erklärtermaßen nicht gefährden.

Legitimes Interesse

Andererseits müsse man auch Verständnis für Grundeigentümer haben, die mit ihren Flächen den größtmöglichen Gewinn erzielen wollen. "Das ist auch ein legitimes Interesse. Man muss das aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten", so Lottes im Gespräch mit den NN. Schließlich gehe es auch um Grundsätzliches wie die Umsetzung der Energiewende sowie den Landschafts- und den Artenschutz in einer Region, die auch für Touristen attraktiv sein will.

Der Rathauschef hatte das Thema auf die Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung gesetzt. In Anbetracht der unterschiedlichen Interessenlagen will er einen Schnellschuss vermeiden.

Auf seine Empfehlung hin habe sich der Gemeinderat darauf geeinigt, dass eine fünfköpfige Arbeitsgruppe Richtlinien erarbeitet. Dabei werde man sich auch an anderen Gemeinden in der Gegend orientieren, etwa an Mühlhausen, wo gerade ähnliches passiert.

Zuschuss für Führerscheine

Ein weiteres Thema in der Sitzung waren Anträge der Ortsfeuerwehren. Neben Gerätschaften und Ausrüstung ging es um die Übernahme von Kosten für Fahrerlaubnissen, die zum Führen von Lösch- und Rettungsfahrzeugen erforderlich sind.

Laut Lottes einigte man sich darauf, dass die Gemeinde hier grundsätzlich einspringt. Abstriche könne es geben, wenn die jeweilige Lizenz auch beruflich genutzt werden kann. Außerdem verlangt die Gemeinde, dass die Unterstützung mit einem langfristigen Engagement im ehrenamtlichen Bereich einhergeht.

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