Der Rechtlerwald wird 60 zu 40 aufgeteilt

2.3.2009, 00:00 Uhr
Der Rechtlerwald wird 60 zu 40 aufgeteilt

© Schäfer

Wie Barth bei der Verabschiedung in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag mitteilte, habe er auch seine Arbeit bei den Vereinen im Ort zurückgefahren. Für den beruflich in Weisendorf als Kämmerer tätigen Barth vereidigte Bürgermeister Erwin Schopper als Nachfolger Erwin Faatz-Schleicher. Karl-Heinz Gechter rückt für Barth in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal nach. Und noch eine Personalie: Vertreter von Konrad Kreß im Bauausschuß wird Erwin Faatz-Schleicher.

Ablösung der Gemeinderechte

Die Ablösung der Gemeinderechte im Rechtlerwald Unterreichenbach (siehe «Zur Sache«-Kasten) beschäftigt den Gemeinderat schon einige Zeit. Nun lag ein auf Betreiben der Rechtler erstelltes Gutachten vor, das aufgrund der hervorragenden Bewirtschaftung einen Faktor von 33 Jahren empfiehlt.

Die Rechtsaufsicht im Landratsamt widerspricht und meint, wie auch der Gemeindetag, dass die hervorragende Bewirtschaftung ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung für die Rechtler sei und deshalb vom Standartfaktor 25 nicht abgewichen werden sollte.

Fünf dagegen

Nach längerer Diskussion, in der die beiden Auslegungen Faktor 33 oder 25 ausgiebig betrachtet wurden, entschieden sich zehn Räte für die Lösung 33. Fünf waren dagegen.

Somit wird der Wald 60 zu 40 aufgeteilt, da die Rechtler, statt der Auszahlung des Kapitalwertes, lieber diesen Gegenwert in Grund und Boden - sprich Anteile am Wald - in ihrem Antrag an die Gemeinde wünschen.

Obwohl im Dezember erst die Wasserpreise neu kalkuliert wurden und eine Preiserhöhung erfolgt ist, kommt auf die Aurachtaler Bürger eine weitere kräftige Erhöhung zu. Der Vertragsentwurf der HerzoWerke sieht zwar eine Verringerung des Kubikmeterpreises von 55 auf 38 Cent vor, beinhaltet aber eine bisher nicht erhobene Grundgebühr.

Gebührenerhöhung

Mit 60000 Euro ist diese Gebühr angegeben und das bedeutet vermutlich eine immense Erhöhung für die Endverbraucher, denn nach der geltenden Gesetzeslage ist die Wasserversorgung in einer Gemeinde kostendeckend abzurechnen.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit dem Vertrag einverstanden, hat Bürgermeister Erwin Schopper aber ermächtigt, wegen der Grundgebühr mit den HerzoWerken weiter zu verhandeln.

Der schlechte Zustand der Königsstraße ist allgemein bekannt. Baulastträger ist der Freistaat. Der zu erneuernde Abwasserkanal, den die Gemeinde bezahlen muss, soll jetzt kurzfristig ausgeschrieben werden. Wenn der Freistaat dann die Straße erneuert, kann der Kanal gleich in einem Zuge miterledigt werden.

Gerhard Stadie mahnte eine Konventionalstrafe für die bauausführende Firma an, damit diese auch den Zeitplan einhalte. Erwin Schopper fügte an, dass er sofort auf das Straßenbauamt zugehe, sobald der Beschluss für die Kanalarbeiten vorliege.

Erklärung des Begriffes Rechtlerwald

Der Gemeinde gehört Grund und Boden. Die Rechtler haben das Recht, diesen Wald zu bewirtschaften und Nutzen daraus zu ziehen. Sie haben aber auch alle Pflichten, die eigentlich der Eigentümer hat. Bei einer Ablösung der Gemeinderechte in einem Rechtlerwald geht es darum, dass alle Rechte und Pflichten wieder auf die Gemeinde übertragen werden. Den Nutzungsausfall für die Rechtler muss die Gemeinde aber ablösen. In diesem Fall wird den laufenden Kosten eines Jahres der Ertrag des gleichen Jahres gegenübergestellt und so der Gewinn ermittelt. Um nun zu einer gerechten Lösung zu kommen, gibt es einen Faktor, mit dem der Gewinn eines Jahre multipliziert wird, um so die Gesamtsumme für den Rechtler zu bestimmen. Im Normalfall, so sieht es die Aufsichtsbehörde im Landratsamt oder der Gemeindetag, beträgt der Faktor 25. Der Rechtler erhält also den Gewinn der nächsten 25 Jahre ausbezahlt. In Oberreichenbach ist die Gutachterin zu dem Ergebnis gekommen, dass der Faktor 33 betragen sollte, also der Gewinn der nächsten 33 Jahre berücksichtigt wird. Nun wird es kompliziert, denn die Unterreichenbacher Rechtler wollen nicht den Kapitalertrag, sondern den Gegenwert in Grund und Boden. Also wird dieser Kapitalertrag dem Gesamtwert des Waldes gegenübergestellt und bei einem Faktor 33 macht das etwa 60 Prozent des Waldes aus. Bei einem Faktor 25 sind es unter 50 Prozent des Waldes. Bei der Gemeinde verbleiben im ersten Fall 40, im zweiten Fall 50 Prozent. Ob der Faktor 33 Anwendung findet, wie in der Sitzung beschlossen, muss die Rechtsaufsicht prüfen, denn es gilt der Grundsatz, kein Gemeindevermögen unter Wert herzugeben.