Die Freundin zwei Tage lang eingesperrt

10.9.2019, 14:00 Uhr
Die Freundin zwei Tage lang eingesperrt

Ein 40-jähriger Monteur aus Lonnerstadt soll seine Freundin zwei Tage lang in der gemeinsamen Kellerwohnung eingesperrt haben. Und als sie schließlich flüchten konnte, soll er sie so heftig am Arm gepackt haben, dass sie blaue Flecken davontrug. Wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung wurde der Mann nun vor dem Erlanger Amtsgericht zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Bis zuletzt bestreitet der 40-Jährige die Tat. "Es hat sich nicht so zugetragen, ich habe sie zu keinem Zeitpunkt eingesperrt und festgehalten." Vielmehr habe er sie nach zwei Tagen Streit aufgefordert zu gehen. Der Staatsanwalt sowie Richter Hagen Förster schenken jedoch dem 34-jährigen Opfer Glauben. Die Verkäuferin sagt: "Er hat alles zugesperrt, die Handys weggenommen und mich nicht auf Arbeit gehen lassen, bis ich abhauen konnte."

An einem Mittwoch im April dieses Jahres gerieten die beiden laut Anklageschrift in Streit. In der Nacht soll der Angeklagte dann alle Türen abgesperrt und die Schlüssel an sich genommen haben. Als seine Freundin – inzwischen Ex-Freundin – am nächsten Morgen zur Arbeit wollte, kam sie nicht hinaus. Erst am Freitagabend gelang es der Frau, an einen Schlüssel zu kommen und zu fliehen – nicht ohne dass der 40-Jährige versuchte, sie gewaltsam zurückzuhalten; Hämatome belegen dies.

Dass der Angeklagte die Frau allerdings auch noch zwang, sich zu entkleiden, wie sie vor der Polizei ausgesagt hatte, war schlicht gelogen. Vor Gericht gibt die 34-Jährige zu, dass sie da wohl "übertrieben" habe.

Für die Version des Opfers spricht nach Ansicht des Richters aber, dass sich die sonst als zuverlässig bekannte Verkäuferin nicht bei der Arbeit abgemeldet hat. Und als Arbeitskollegen vor der Tür standen, um den Dienstschlüssel abzuholen, brachte diesen die Mutter des Angeklagten, die im gleichen Haus wohnt.

Die Mutter behauptet als Zeugin zwar, die Verkäuferin habe ihr den Schlüssel selbst ausgehändigt und habe ihr aufgetragen, den Arbeitskollegen vorzumachen, sie habe die Grippe. Mitnichten sei die Ex-Freundin ihres Sohnes eingesperrt gewesen. Richter Hagen Förster ist jedoch überzeugt, dass es sich dabei nur um eine "Gefälligkeitsaussage" handle. Denn darüber hinaus würden ihre Aussage und die ihres Sohnes nicht wirklich zusammenpassen.

Die relativ lange Dauer der Freiheitsberaubung sowie acht Vorstrafen tun ihr Übriges. Neben der Bewährungsstrafe muss der Angeklagte auch noch 900 Euro an den Weißen Ring zahlen.

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