Drogendealer aus Höchstadt muss in Therapie

9.5.2019, 07:00 Uhr
Vom Zoll beschlagnahmte Drogen (Symbolbild).  Foto: Henning Kaiser/dpa

© dpa Vom Zoll beschlagnahmte Drogen (Symbolbild). Foto: Henning Kaiser/dpa

"Ich hatte Schulden", sagt der Angeklagte, als Richter Wolfgang Gallasch ihn nach seinem Motiv fragt. Außerdem räumt der Höchstadter ein, selbst abhängig zu sein. Seit seinem 16. Lebensjahr habe er zunächst Cannabis, später auch Ecstasy und Amphetamin konsumiert – "täglich", wie er sagt.

Zusätzlich hat er Handel getrieben. Und das wohl nicht zu knapp. Der Stoff, den er zuhause hatte, wies laut einem Gutachten einen Wirkstoffgehalt von knapp 50 Gramm Amphetaminbase aus. "Das ist das Zehnfache der geringen Menge", betont der Richter.

Als Wolfgang Gallasch nach einem Rechtsgespräch mit den Schöffinnen, Staatsanwältin und Verteidigerin im Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren in Aussicht stellt, bekennt sich der Angeklagte schuldig.

Das berücksichtigt das Gericht beim Strafmaß. Auch die Kronzeugenregelung kommt zum Tragen, denn der Höchstadter hat nach seiner Festnahme bei der Polizei Angaben gemacht, die zur Sicherstellung von weiteren Drogen führten. Das wird ihm positiv angerechnet. Seine Abhängigkeit wirkt ebenfalls strafmildernd.

Ein medizinisches Gutachten, das Gallasch vorliest, rät dazu, den 23-Jährigen in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Dafür plädieren dann auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Gericht folgt in seinem Urteil diesen Anträgen.

Mindestens 18 Monate lang muss der Verurteilte stationär in Therapie gehen. Ist die Behandlung erfolgreich, wird der Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

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