Einbrecher stieg in Höchstadter Häuser ein

24.5.2019, 14:00 Uhr
Symbolfoto Gerichtsurteil.

© Foto: Colourbox.de Symbolfoto Gerichtsurteil.

Insgesamt hat der Angeklagte einen Schaden von 36 500 Euro verursacht – teils durch Sachschäden, teils durch den Diebstahl von Wertgegenständen. Im November 2017 nahm der 45-Jährige ein Wohnhaus in Höchstadt ins Visier, hebelte ein Fenster im Erdgeschoss auf und klaute Goldmünzen, Schmuck und Bargeld. Ebenfalls Schmuckstücke und Bargeld erbeutete er im gleichen Monat, als er in ein Einfamilienhaus in Weisendorf eindrang, indem er die Terrassentür aufhebelte und ein Küchenfenster einschlug.

Weiter ging es im Februar 2018, wiederum in Weisendorf nach dem gleichen Modus Operandi: Die Terrassentür wurde aufgehebelt, aus dem Haus Schmuck, Bargeld und ein Handy geklaut. Bei einem weiteren Wohnhaus hielt die Terrassentür dem Einbruchsversuch stand, also öffnete der Angeklagte gewaltsam ein Toilettenfenster. Zumindest bei dieser Tat soll der Remscheider laut Anklageschrift einen Komplizen gehabt haben. Schmuckstücke, Münzen und Bargeld waren hier die Beute.

Über seine Verteidigerin räumt der Angeklagte alle Vorwürfe ein; jedoch gibt er nur seine eigene Beteiligung zu, Details über seinen mutmaßlichen Komplizen will er nicht nennen. Das kreiden ihm sowohl Richter Wolfgang Gallasch als auch Staatsanwältin Julia Schröder an. "Das ist kein vollumfängliches, von Reue und Schuldeinsicht geprägtes Geständnis", moniert Schröder.

Dennoch wertet das Gericht das Geständnis positiv, ebenso die Tatsache, dass der Remscheider nicht vorbestraft ist. Sehr zu seinen Gunsten spricht außerdem, dass er ehrlich um Schadenswiedergutmachung bemüht ist: Er hat bereits ein Darlehen von 18 000 Euro aufgenommen, um einen Teil an die Geschädigten zurückzahlen zu können. Am Schluss entschuldigt sich der Angeklagte vor Gericht auch. "Ich sehe ein, dass ich Fehler gemacht habe. Das wird nie wieder vorkommen."

Dennoch: Die vier Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung bleiben bestehen, dessen ist der Remscheider schuldig. Staatsanwältin Schröder möchte ihn dafür dreieinhalb Jahre hinter Gitter schicken, die Verteidigerin bittet um eine Bewährungsstrafe, da ihr Mandant eine gute Arbeit als Maschinenanlagenführer habe. Das Schöffengericht folgt der Verteidigerin und verurteilt den 45-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Denn "eine weitere Wiedergutmachung ist ausgeschlossen, wenn der Angeklagte im Gefängnis sitzt", meint Gallasch.

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