Eltern kritisieren generelle Maskenpflicht für Grundschüler

3.11.2020, 16:51 Uhr
Eltern kritisieren generelle Maskenpflicht für Grundschüler

© dpa/Gregor Fischer

Der Brief ist so verfasst, dass sehr schnell klar wird, dass hier keine Corona-Leugner oder Verharmloser am Werk waren. "Es geht uns Eltern nicht um die Maskenpflicht auf den Gängen und in der Pause, diese ist sicherlich begründet und wird von uns auch vollumfänglich unterstützt." Es gehe vielmehr "um die dauerhafte Maskenpflicht auf dem Sitzplatz in der Schule".

In dem Brief wird auf die Corona-Ampel und die 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) verwiesen. Bei roter Ampelstufe ist zwar das Tragen der Maske am Sitzplatz Pflicht, doch könne das Landratsamt davon "in begründeten Einzelfällen" Ausnahmen zulassen.

Hohe körperliche Belastung

Hier setzen die Eltern an. Wenn beispielsweise in Röttenbach nur ein Coronafall bekannt sei, warum könne man dann hier nicht zumindest die Grundschüler von der Maskenpflicht am Sitzplatz befreien? Das wäre pädagogisch absolut sinnvoll, denn die Maske im Unterricht "stellt eine hohe körperliche Belastung dar und führt bei den Kindern zu Kopfschmerzen, Sauerstoffdefizit und über den vier- bis achtstündigen Schulalltag gesehen sicherlich zu Konzentrationsverlust", schreiben die Eltern.

In dem Brief wird auch ein Vorschlag gemacht: Eventuell könnte jede Gemeinde einen Mitarbeiter beauftragen, der werktäglich das Infektionsgeschehen betrachtet. "Das wäre vielleicht sinnvoller, als immer nur auf die Zahlen des gesamten Landkreises zu schauen", so eine Mutter. In dem Brief heißt es auch: "Es ist uns bewusst, dass das Gesundheitsamt gerade sehr viel Arbeit zu bewältigen hat und sich nicht mit jeder Gemeinde und deren gemeldeten Fällen auseinandersetzen kann, jedoch wäre es uns trotzdem ein dringliches Anliegen, dass unser Gesuch Gehör erhält."

Bürgermeister zeigt Verständnis

Bürgermeister Ludwig Wahl betonte gegenüber den NN, dass er das Anliegen der Eltern sehr wohl verstehe. Zunächst seien hier das Landratsamt (Gesundheitsamt) und das Schulamt gefragt. Als Bürgermeister werde er aber Differenzierungen unterstützen, soweit sie sich aus den aktuellen Bestimmungen ableiten ließen und auch praktikabel seien.

Landrat Alexander Tritthart erklärte gegenüber den NN, dass durch den Teil-Lockdown seit Montag nun nicht mehr die 7., sondern die 8. Maßnahmenverordnung gelte. Doch auch hier gibt es im Passus über die Schulen Sätze, die aus Sicht der Eltern eine differenzierte Maskenpflicht erlauben könnten.

In begründeten Einzelfällen

Der eine Satz: Von der Maskenpflicht ausgenommen werden können "Schülerinnen und Schüler nach Genehmigung des aufsichtsführenden Personals aus zwingenden pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen". Der andere Satz: "Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist."

Wie können, wie sollten diese Sätze ausgelegt werden? Landrat Alexander Tritthart hat viel Verständnis für das Anliegen der Röttenbacher Eltern, gibt aber auch zu bedenken, dass im Landkreis Erlangen-Höchstadt bisher ein "flächiges" Infektionsgeschehen zu beobachten war. Zudem erhalte er auch Briefe, in denen Bürger sich ganz anders äußerten: Bitte keine Ausnahmen, damit die Kinder nicht das Virus nach Hause bringen, in dem vielleicht Eltern mit Vorerkrankungen leben.

Schwierige Abwägung

Es sind schwierige Abwägungsfragen. Und genau deshalb wird, nicht zuletzt aufgrund der Röttenbacher Elterninitiative, Landrat Tritthart das Thema am Mittwoch bei einer Videokonferenz von Landräten, Oberbürgermeistern und Regierung von Mittelfranken ansprechen.

Keine Kommentare