Prozess: Faustschläge und Tritte nach "verschmähtem" Kuss

22.10.2019, 06:00 Uhr

In der ersten "Verhandlungsrunde" sah das noch ganz anders aus, da standen die Angeklagten nicht zu ihren Verfehlungen, die Opfer mussten aussagen. Diesmal aber räumen sie alle Vorwürfe aus der Anklageschrift über ihre jeweiligen Verteidiger ein.

Abgespielt hat sich das Ganze im März dieses Jahres, kurz nach Mitternacht in einer Erlanger Diskothek. Ein 24-Jähriger packte eine völlig fremde 18-Jährige am Kopf und wollte sie auf den Mund küssen. Nur weil die junge Frau sich instinktiv wegdrehte, landete der Kuss auf der Backe. Die 18-jährige Höchstadterin stieß den aufdringlichen Mann weg und kehrte zu ihren Begleitern zurück – sie war mit ihren zwei Brüdern (16 und 18 Jahre) und der 22-jährigen Freundin des 18-jährigen Bruders in der Diskothek.

Wenig später kam der 24-jährige Erlanger gemeinsam mit zwei 21-jährigen Freunden, die in Aurachtal bzw. Hemhofen wohnen, zu der Gruppe aus Höchstadt zurück. Die Angeklagten wollten sich mitten durch die Gruppe durchzwängen, was zu einem Streit führte. In dessen Verlauf attackierten die Angeklagten zunächst den 18-Jährigen: Der 24-Jährige schlug ihm mit der Faust ins Gesicht, packte ihn am Hals und warf ihn zu Boden. Dann traktierten alle drei den am Boden Liegenden mit Fußtritten, auch mit stampfenden von oben herab.

Gehirnerschütterung

Die zu Hilfe eilende Freundin musste einen Faustschlag in den Bauch einstecken, ihr Kopf wurde gegen eine Stange geknallt. Auch der Bruder, der einschreiten wollte, wurde ins Gesicht geschlagen. Die Schwester, die den Kuss des 24-Jährigen "verschmäht" hatte, wurde von diesem an den Haaren gezerrt und zu Boden geworfen, wo sie so hart mit dem Kopf aufschlug, dass sie eine Gehirnerschütterung erlitt und zwei Tage ins Krankenhaus musste. Die anderen drei kamen mit Prellungen und Abschürfungen davon.

Richter Pelzl macht ganz deutlich, wie gravierend Fußtritte sind:  "Es ist nur durch Zufall nicht schlimmer ausgegangen." Dennoch spricht es für die Angeklagten, dass sich die Verletzungen in Grenzen halten, wenngleich es schon "recht brutal" zuging. Alle drei haben jeweils zwei Vorstrafen, jedoch nicht einschlägig. Und sie sind geständig. Deshalb verurteilt das Gericht den erwachsenen Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Seine Kumpanen, die zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsende waren, werden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Sie bekommen jeweils eine einjährige Bewährungsstrafe und Geldauflagen von 1000 bzw. 650 Euro.