Franke missbraucht über Jahre hinweg zwei Mädchen

29.1.2019, 15:57 Uhr

Die Vorwürfe wiegen schwer: Der 57-Jährige soll sich über Jahre hinweg zwei Mädchen immer wieder unsittlich genähert haben. Nun steht er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen sowie einer exhibitionistischen Handlung vor Gericht.

Die Mädchen, geboren 2003 und 2009, haben dem Mann vertraut, war er doch ein Freund der Familie. Doch zwischen 2012 und 2017 hat dieser Mann das Vertrauen offensichtlich schmählich missbraucht. Wiederholt zeigte er den Kindern Bilder und Videos mit pornographischem Inhalt auf seinem Handy und seinem Laptop. "Damit nahm der Angeklagte psychischen Einfluss auf die Kinder", so die Staatsanwältin. Doch der 57-Jährige wurde sogar noch zudringlicher. Einem der beiden Mädchen soll er den Arm um die Schulter und die Hand auf die Brust gelegt haben, später sogar die Innenseite des Oberschenkels gestreichelt haben. Zudem hat er sie wohl aufgefordert, seinen Penis in die Hand zu nehmen.

Fälle seien "sehr verstörend"

Bei einem gemeinsamen Picknick nötigte er ein Mädchen, mit der Hand in seine Hosentasche zu greifen, ihre andere Hand drückte er gegen sein Geschlechtsteil. Zudem entblößte er sich bei diesem Picknick auch noch vor den Mädchen. Die Missbrauchsfälle mit Berührungen sind diejenigen, die besonderes Gewicht haben. Aber vor allem die Fälle in ihrer Gesamtheit über diesen langen Zeitraum hinweg seien "sehr verstörend" für die Kinder gewesen. "Sie waren emotional sehr aufgewühlt, der Angeklagte hat großen Schaden angerichtet", sagt die Rechtsanwältin der Nebenklage - vor Gericht ist die Mutter erschienen, der sich die Mädchen irgendwann anvertrauten.

In einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen einigt sich das Gericht auf einen Deal, der jedoch ein vollumfängliches Geständnis des Aurachtalers voraussetzt. Über seinen Verteidiger Holger Zebisch räumt der Angeklagte dann auch alle Vorwürfe ein, lässt wissen, dass er sein Fehlverhalten zutiefst bedauere und entschuldigt sich. Den Kontakt zu den Mädchen habe er abgebrochen.

Mädchen müssen nicht aussagen

Das Geständnis sei viel wert, betonen sowohl Richter Wolfgang Pelzl als auch die Staatsanwältin. Denn nur so erspare er den Mädchen eine Aussage vor Gericht - was noch einmal sehr belastend gewesen wäre. Und "ohne die Taten verharmlosen zu wollen - es gibt deutlich schlimmeren Missbrauch", meint Zebisch.

Dennoch: Richter Pelzl wirft auch in die Waagschale, dass der Angeklagte bereits eine einschlägige Vorstrafe hat und "offensichtlich ein Problem, sich zu beherrschen". Er verhängt eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer fünfjährigen Bewährungszeit, zudem 5000 Euro Geldauflage (je 2000 Euro für die Opfer und 1000 Euro für den Kinderschutzbund) sowie eine Erstberatung bei einer Sexualambulanz.