Hat die Lonnerstadterin ihren Sohn mit der Reitgerte geschlagen?

27.11.2020, 10:19 Uhr
Hat die Lonnerstadterin ihren Sohn mit der Reitgerte geschlagen?

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"Hoffentlich überstehen die Kinder dieses Desaster, das Sie angerichtet haben", sagt Richter Hagen Förster abschließend nicht nur in Richtung der Angeklagten, sondern auch zu ihrem Ex-Mann, der im Publikum sitzt. Die Mutter sitzt vor dem Erlanger Amtsgericht, weil sie ihren Sohn geschlagen haben soll.

Klar ist: Bei dieser Familie liegt einiges im Argen, Gewalt scheint auch zwischen den Ehepartnern immer eine Rolle gespielt zu haben. Inzwischen sind die beiden zwar getrennt, die Kinder leben beim Vater, die Ex-Partner streiten jedoch vor dem Familiengericht weiter. "Ich habe das Gefühl, dass die Kinder ein Spielball im Konflikt der Eltern sind", sagt Ermittlungsrichter Wolfgang Gallasch als Zeuge.

Mutter bestreitet die Vorwürfe des Sohnes

Der elfjährige Sohn behauptet, er sei von seiner Mutter in der Wohnung in Lonnerstadt einmal mit der Reitgerte über die Beine und einmal mit dem Karabiner-Ende einer Hundeleine auf den Rücken geschlagen worden – strafbar als gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. Die Angeklagte bestreitet das und sagt, sie wisse nicht, wie ihr Sohn darauf komme. Er selbst will vor Gericht nicht aussagen und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Tochter bestätigt Vorfälle

Die 13-jährige Tochter dagegen bestätigt die beiden Vorfälle, kann sie aber zeitlich überhaupt nicht einordnen. Das sei auch das Problem bei seiner Vernehmung der beiden Kinder gewesen, sagt Gallasch. Er habe es nur grob auf die Zeit 2018 bis Sommer 2019 eingrenzen können. Auch Details zu den angeklagten Vorfällen konnte Gallasch nicht herausfinden, hält die Aussagen aber trotzdem für glaubhaft.

"So etwas Konkretes wie einen Schlag mit der Hundeleine denken sich Kinder nicht aus", meint Gallasch. Es bleibt offen, ob die Kinder manipuliert wurden, wie es der Verteidiger andeutet.

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In einem Rechtsgespräch einigen sich Richter, Staatsanwältin und Verteidiger auf eine Verfahrenseinstellung. Die Angeklagte muss innerhalb von sechs Monaten 3600 Euro an den Kinderschutzbund Erlangen zahlen – bei ihren Einkommensverhältnissen ein hoher Betrag. Aber das sei so gewollt, man wolle "ein schmerzhaftes Signal" setzen, so Richter Hagen Förster.

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