Heßdorfer muss nach Kerwa-Schlägerei in Dauerarrest

30.3.2019, 14:00 Uhr
Heßdorfer muss nach Kerwa-Schlägerei in Dauerarrest

© NN-Archiv

Die Staatsanwältin legte Michael M. (Name von der Redaktion geändert) zur Last, am 6. Oktober 2018, gegen 1.30 Uhr einen ebenfalls aus Heßdorf stammenden jungen Mann mit der Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Geschädigte trug einen Nasenbeinbruch davon, der in der Klinik unter Vollnarkose gerichtet werden musste.

Der Beschuldigte, zum Tatzeitpunkt knapp über 18 Jahre, weshalb noch das Jugendstrafrecht griff, berichtete dem Richter, dass er zusammen mit vier oder fünf Freunden aus Heßdorf und zwei weiteren aus Großenseebach, die teils als Zeugen geladen waren, auf dem Kirchweihgelände an einem Stehtisch gestanden und sich unterhalten habe. Dann sei der Geschädigte auf ihn zugekommen und hätte behauptet, dass er eine Zigarette an seinem Hals ausgedrückt habe. Was aber, so Michael M., nicht gestimmt habe.

Es kam zum Gerangel, wobei der Geschädigte den Angeklagten zurückgeschubst haben soll. "Das ist mir unverständlich, wir hatten eigentlich kein schlechtes Verhältnis", meinte Michael M., der den Geschädigten noch aus der Grundschulzeit kennt. Bei diesem Gerangel schlug der 19-jährige Einzelhandelskaufmann dann einmal zu, ins Gesicht. "Das habe ich erst bemerkt, als ich Blut auf seinem Shirt sah." Es tue ihm leid, er kenne sich so nicht. Er habe sich am nächsten Morgen auch gleich beim Geschädigten entschuldigt.

Diese Entschuldigung rechnete ihm die Staatsanwaltschaft hoch an. Michael M. gab an, dass er einen Grauen Star habe und unter ADHS leide. Seine Brille habe er an besagtem Abend aber nicht getragen und auch seine Medikamente habe er zuvor nicht eingenommen. Michael M. sagte bei Gericht ferner aus, dass der Geschädigte ihn zuvor als "blöden Hauptschüler" bezeichnet habe.

Der Richter wertete seine detaillierten Aussagen zum Tathergang als Geständnis, was sich auf das Strafmaß auswirkte. Seitens der Jugendgerichtshilfe wurde Michael M. eine gute Sozialprognose und ein geordnetes Familienumfeld attestiert, er sei ein "freundlicher, umgänglicher und höflicher" Heranwachsender. Vorstrafen hat er keine.

Der Richter wertete den Schlag ins Gesicht aber als massive Körperverletzung. Der Angeklagte solle froh sei, dass kein Erwachsenen-Strafrecht angewendet wurde, denn sonst wäre eine Freiheitsstrafe möglich gewesen.

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