Höchstadt: 40-Jähriger teilte Drogen mit Minderjährigen

17.6.2020, 14:18 Uhr
Im Prozess ging es um das Überlassen von Drogen, hier ein Symbolbild.

© dpa Im Prozess ging es um das Überlassen von Drogen, hier ein Symbolbild.

Der Mann hatte zugegeben, dass er ab Juli 2018 in seiner Wohnung bei elf Gelegenheiten Drogen an einen Teeanger in Höchstadt weitergab und mit ihm konsumierte. Der Junge war zum Beginn des Tatzeitraums 13, später 14 Jahre alt. Im Engelgarten hat der Angeklagte außerdem einem Mädchen unter 18 Jahren einen Joint überlassen. Beiden blieb eine Aussage vor Gericht erspart, weil der 40-Jährige geständig war.

Das wertete die Staatsanwältin zu seinen Gunsten, ebenso wie die Tatsache, dass es sich um weiche Drogen und kleine Mengen handelte. Beim Angeklagten selbst hatte die Polizei auch noch Amphetamin gefunden. Strafverschärfend bewertete sie unter anderem, dass die Opfer so jung waren, während der Täter die rechtliche Grenze von 21 Jahren weiter überschritten hat sowie die einschlägigen Vorstrafen des Mannes. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Verteidiger Thomas Skapczyk führte an, dass sein Mandant offensichtlich ein massives Drogenproblem habe. Das ergebe sich allein aus dem Vorstrafenregister. Eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, auszusetzen auf Bewährung, hielt er für angemessen. "Natürlich ist es ein No-Go an Minderjährige Drogen abzugeben", meinte Skapczyk. Der Angeklagte habe sich aber "nichts dabei gedacht". Es sei ihm nicht darum gegangen, sich neue Kunden zu verschaffen, vielmehr war es "ein dummer Freundschaftsdienst".

Das Schöffengericht entschied sich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, unter anderem auch weil der Täter bereits einmal eine Freiheitsstrafe wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz abgesessen hat. "Ich halte diese Strafe für drakonisch", meinte Verteidiger Thomas Skapczyk und kündigte an, seinem Mandanten dazu zu raten, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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