Höchstadt: Faustschläge ins Gesicht

21.11.2019, 14:57 Uhr
Höchstadt: Faustschläge ins Gesicht

© Ulrich Schuster

"Ich glaube Ihnen, dass Sie bereit sind, sich zu verändern, und ich rechne Ihnen Ihr Problembewusstsein an und dass Sie selbst etwas tun", sagt Richter Hagen Förster in der Urteilsbegründung.

Im Juni dieses Jahres war es während der Höchstadter Kirchweih zu einem Streit im Engelgarten gekommen. Etliche Personen mischten mit, worum es eigentlich ging, bleibt vor Gericht im Dunkeln. Der Angeklagte soll dann einem 24-jährigen Einzelhandelskaufmann dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Als dessen Freundin sich einmischte und den Angeklagten zurückhalten wollte, soll er ihr ins Gesicht gespuckt und sie als "Schlampe" betitelt haben.

Somit steht der 23-Jährige nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung vor Gericht. Mit leiser Stimme gibt er alles zu, meint aber, die junge Frau hätte ihn zuvor zweimal ins Gesicht geschlagen. Der Angeklagte beteuert, dass er damals unter Drogeneinfluss stand und psychische Probleme hatte, inzwischen habe er aber einen Entzug gemacht und befinde sich in psychologischer Behandlung. "Ich habe meinen Freundeskreis gewechselt und will jetzt wirklich was aus meinem Leben machen."

Der geschädigte 24-Jährige hatte auch gar keinen Strafantrag gestellt. Er sagt vor Gericht aus, dass er zwar zwei/drei Tage lang Schmerzen von den Schlägen hatte, aber nicht beim Arzt gewesen sei. Der Angeklagte entschuldigt sich vor Gericht noch einmal persönlich bei ihm, der Einzelhandelskaufmann verlässt den Gerichtssaal mit den Worten: "Alles gut."

Seine 20-jährige Freundin betont, sie habe nur schlichten und ihrem Freund helfen wollen. Deshalb sei sie dazwischen gegangen. "Dabei habe ich dem Angeklagten ins Gesicht gefasst, um seine Aufmerksamkeit zu bekommen." Daraufhin habe er sie beleidigt und angespuckt, was sie "ziemlich eklig" fand. Geschlagen habe sie ihn aber nicht, so die Zeugin auf Nachfrage.

Eine weitere Zeugin beschreibt das ins Gesicht fassen als "tätscheln". Möglicherweise habe der Angeklagte das Gefühl gehabt, er sei geohrfeigt worden, meint Richter Hagen Förster, der durchaus auch glaubt, dass der Angeklagte "im Drogenrausch" war.

Sein umfassendes Geständnis kommt dem 23-Jährigen zugute, ebenso die Entschuldigung und dass es keine schweren Verletzungen gab. Dennoch hat er auch schon fünf Vorstrafen vorzuweisen.

Zu der fünfmonatigen Bewährungsstrafe kommen noch 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit hinzu. Außerdem muss der Angeklagte drogenfrei bleiben, der Bewährungshelfer wird das kontrollieren.

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