Höchstadt: Mit Strohfeuer gegen Ausgangsbeschränkung verstoßen

4.4.2020, 10:08 Uhr

Ein 60jähriger Mann aus Weisendorf zum Beispiel wurde dabei erwischt, wie er auf einem Feld bei Nackendorf unsachgemäß Stroh verbrannte. Einer Streife war am Freitagnachmittag die starke Rauchentwicklung nahe des Waldes aufgefallen. Der Mann verbrannte Stroh und verstieß dabei gegen mehrere Verhaltensvorschriften zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf Feldern. Unter anderem hielt er den vorgegebenen Mindestabstandsgebot von 100 Metern zum Wald nicht ein. Zudem ist ein Strohfeuer kein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung und somit ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung gegeben.

Einen 22-Jährigen stoppten die Polizeibeamten in Aisch, weil er einfach Hecken und Bäumen auf einem Grundstück in Aisch entfernen wollte und damit eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz beging. Die Polizei wurde vom Landratsamt verständigt und erstattete Anzeige. Der junge Mann und sein helfender Freund verstießen dabei auch gegen die Ausgangsbeschränkung.

Desweiteren begaben sich fünf junge Männer in einem Auto auf Einkaufsfahrt und hielten sich damit ebensowenig an die Vorgaben.


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