Höchstadter Einbrecher muss ein Jahr hinter Gitter

12.7.2019, 11:00 Uhr
Höchstadter Einbrecher muss ein Jahr hinter Gitter

© Ulrich Schuster

Richter Wolfgang Gallasch begründet das Urteil am Erlanger Amtsgericht damit, dass der Rumäne zwar keine Eintragungen in Deutschland hat, wohl aber 13 Eintragungen im internationalen Strafregister; und dabei handelt es sich überwiegend um einschlägige Vorstrafen.

Aus diesem Grund kommt für Gallasch keine Aussetzung der Strafe zur Bewährung in Betracht. Der 33-Jährige, der sich bereits in Untersuchungshaft befindet, muss die Gefängisstrafe also verbüßen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er sei im Mai dieses Jahres in der Nacht in den Bistrotreff in Höchstadt eingebrochen. Dazu hebelte er ein Fenster auf. Im Inneren der Gaststätte brach er zwei Spielautomaten auf und entwendet die darin befindlichen 285 Euro. Außerdem klaute er weitere 200 Euro aus einem Tagesgeldbeutel.

Weit kam der Rumäne mit seiner Beute jedoch nicht. Ein Anwohner hatte die Polizei alarmiert, die den Flüchtigen schnappen konnte. Nun steht er also wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls mit Sachbeschädigung vor Gericht. Denn am Fenster und an den beiden Automaten entstand Sachschaden von insgesamt 5000 Euro.

Schon bei der Polizei legte der Angeklagte ein Geständnis ab, das er nun vor Richter Gallasch wiederholt. Als Erklärung gibt er an, er habe am Vortag an diesen Automaten gespielt und zwischen 1800 und 2000 Euro verloren. Deshalb habe es einen heftigen Streit mit seiner Freundin gegeben und er habe sich "sein" Geld zurückholen wollen.

Gallasch stellt in den Raum: "Aber man weiß doch, dass immer der Spielautomaten-Betreiber gewinnt." Der Angeklagte verweist auf seine Spielsucht und betont, dass es ihm sehr leid tue. Er wolle jetzt zurück nach Irland gehen, wo er zuletzt gelebt und in einem Schlachthof gearbeitet habe. Dann wolle er auch den entstandenen Schaden zurückzahlen.

Doch daraus wird vorerst nichts. Auch der Staatsanwalt sieht keine günstige Sozialprognose für eine Bewährung und beantragt eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Verteidigerin möchte es bei einer einjährigen Bewährungsstrafe bewenden lassen – vor allem wegen des "glaubwürdigen Geständnisses". Richter Gallasch findet in seinem Urteil einen Kompromiss: ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung.

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