Gerichtsurteil in Erlangen: Höchstadter schubste Polizist Böschung hinab

16.7.2020, 16:04 Uhr

Im April dieses Jahres rauchte der Angeklagte in aller Öffentlichkeit, nämlich auf einer Bank am Erba-Weiher in Erlangen, einen Joint. Eine vorbeikommende Polizeistreife roch die Drogen und wollte den 19-Jährigen kontrollieren. Der jedoch stopfte sich das Marihuana in den Mund, konnte es allerdings nicht schlucken. "Das trocknet den Mund aus", erklärt er vor dem Erlanger Amtsgericht. Außerdem blieben die Drogen auch in seiner Zahnspange hängen. Auf Aufforderung der Polizisten spuckte der Angeklagte das Marihuana in seine Hand und warf es von sich. "Es sollte einfach weg", sagt er. Die 3,41 Gramm sowie ein weiteres Tütchen mit Marihuana konnten sichergestellt werden.

So weit, so gut. Als die beiden Polizisten jedoch seine Personalien aufnehmen wollten, wollte sich der Angeklagte aus dem Staub machen. Ein Polizeibeamter hielt ihn fest und wollte ihm Handschellen anlegen, doch der Angeklagte schubste ihn laut Anklageschrift mit beiden Händen von sich weg, sodass der Polizist eine Böschung hinunterstürzte – dabei aber den Angeklagten mit sich riss. Doch auch dann zeigte sich der Angeklagte weiterhin aggressiv, sodass der Polizist Verstärkung rief.


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"Das war ein extremer Hilferuf", sagt ein anderer Polizeibeamter vor Gericht aus. Alle verfügbaren Streifen im Umkreis seien angerückt. Letztlich konnte der sich weiterhin wehrende Angeklagte auf dem Boden fixiert werden. Der 19-Jährige bestreitet den Stoß. Er habe sich nur wegdrehen wollen, dabei seien beide dann die Böschung hinuntergerollt. Er gibt aber durchaus zu, dass der Sturz seine Schuld gewesen sei und dass das "schlimmer hätte ausgehen können". Der Polizist erlitt Prellungen und Schürfwunden. Ob der Angeklagte nach dem Sturz sogar noch nach der Waffe des Polizisten gegriffen hat, bleibt vor Gericht offen.


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Auf jeden Fall hat der Höchstadter dem Polizisten einen Entschuldigungsbrief geschrieben und rund 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Weil er aber auch schon drei Vorstrafen auf dem Konto hat, muss er nun wegen Drogenbesitzes, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung in Dauerarrest; außerdem eine begonnene Drogenberatung zu Ende führen und 18 Monate abstinent bleiben.