Landkreis ERH: Tickende Zeitbomben im Boden?

24.1.2021, 10:53 Uhr
Landkreis ERH: Tickende Zeitbomben im Boden?

© Foto: Hans von Draminski

Fünf ehemalige Mülldeponien stehen in direkter Verantwortung des Landkreises ERH. Dazu kommen rund 90 kommunale Müllplätze, die nach dem Papier des Umweltamtes, zusammengefasst und erläutert von Sachgebietsleiter Hans Leuchs, in der Regel aus der Zeit vor 1972 stammen.

Keine Konzepte

Damals gab es noch kein Abfallgesetz, zur Anlage von Müllkippen gab es keine Genehmigungsverfahren, keine Voranalysen unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes – und schon gar keine Konzepte, was mit dem Müll geschehen soll. 1978 rekultivierte man eine ganze Reihe dieser Müllplätze, deckte sie mit Erdaushub und Humus ab, kümmerte sich aber nicht darum, wie schädlich die im Boden schlummernden Ablagerungen für die Umwelt sind.

Wie ein Geheimdokument

Online findet man auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ein Altlastenkataster. Dieses erinnert streckenweise an ein Geheimdokument aus einem Agentenstreifen, weil private Deponien aufgeführt sind, aus Gründen des Datenschutzes aber nicht in Einzelheiten öffentlich gemacht werden dürfen. Schwierig wird das Thema, weil kaum jemand sagen kann, was im Einzelfall tatsächlich im Boden schlummert. "Detailkenntnisse zu den Inhalten der Müllplätze gibt es häufig nicht", schreibt Hans Leuchs.

Bodenschutzgesetz erst seit 1999

Man gehe davon aus, dass in den 1960er und 1970er Jahren "mehr oder weniger alles abgelagert wurde", so Leuchs. Allerdings sei die Müllmenge vor 50 Jahren deutlich kleiner als heute gewesen. In den 1970er Jahren gab es eine wasserwirtschaftliche Erhebung der Müllplätze, aus der Anfang der 1990er Jahre der Vorläufer des heutigen Katasters entstand. "Ein Bodenschutzgesetz gibt es erst seit 1999", so Leuchs.

Nachdem bei der Rekultivierung ab 1978 keine Sickerwasser-Sammlungsanlagen oder Messstellen vorgesehen wurden, lässt sich heute nur über Umwege analysieren, was sich in der Tiefe verbergen könnte, abgeleitet etwa aus der Größe der Kommune und der Zahl der Gewerbebetriebe. Nach diesen – vagen – Daten teilen Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt die Deponien in verschiedene Prioritätsstufen ein.

Förderung vom Freistaat

Seit 2005 gibt es den Bayerischen Deponiesanierungsfonds, der sich aus Beiträgen aller bayerischen Kommunen und Mitteln des Freistaats speist; für Zuschüsse aus dem Fördertopf kann sich die betroffene Kommune als Betreiberin einer früheren Deponie bei der Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern anmelden. Dass die Idee, Altdeponien untersuchen zu lassen, auf ein eher verhaltenes Echo stößt, hat mit der finanziellen Dimension zu tun: Wie Hans Leuchs erklärt, kann das Landratsamt nicht einfach aufgrund des Vorhandenseins einer alten Deponie Forderungen an eine Kommune stellen. "Die jährliche Auswahl der zu untersuchenden Deponien treffen Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt gemeinsam", führt Leuchs aus.

"Sanierung auf eigene Kosten"

Wenn ein Sachverständiger bei der Erstuntersuchung den Verdacht auf Altlasten bestätige, müsse die betroffene Kommune "alle weiteren Detailerkundungen und auch Sanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchführen", weiß Leuchs.

Gut die Hälfte der Altdeponien – laut Leuchs oft Müllplätze von Dörfern mit nur wenigen hundert Einwohnern – sei noch keiner Erstuntersuchung unterzogen worden.

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