Liftfirma-Prozess: Gericht verhängt Haftstrafen

7.12.2018, 06:00 Uhr

Einmal mehr findet sich ein neues Gesicht an der Seite einer der Beschuldigten, dieses Mal hat die Tochter einen neuen Wahlverteidiger. Die Mutter hingegen sieht sich wieder dem Dienst ihres Pflichtverteidigers "ausgesetzt", ihr bisheriger Rechtsbeistand hatte sein Mandat niedergelegt.

Nach vier zähen und mitunter nervenaufreibenden Sitzungen sollen an diesem fünften und letzten Verhandlungstag endlich die Urteile ergehen, doch ist es ein steiniger Weg bis dorthin: Immer wieder muss Richter Wolfgang Gallasch die Sitzung wegen Besprechungen der Verteidigung unterbrechen. Anschließend durchsetzen ihre Mandanten den gesamten Ablauf mit verschiedensten Anträgen, welche das Gericht jedoch alle ablehnt. Einmal soll Gallasch befangen sein, ein anderes Mal fordert die Mutter erneut die Ersetzung ihres Pflichtverteidigers. Als Gallasch den Anwalt im Amt lässt, wird wieder über seine Befangenheit entschieden, ehe es nach dreieinhalb Stunden zu den Plädoyers kommt.

Erdrückende Beweislast

Der Oberstaatsanwalt fordert für Mutter und Tochter vier Jahre Haft, für den Sohn drei Jahre und neun Monate. Zwar sei ihnen zugute zu halten, dass sie nicht vorbestraft sind, jedoch habe sich während des Verfahrens bei erdrückender Beweislast gezeigt, dass keine Spur von Einsicht zu erkennen war. Leistungswille und Leistungsfähigkeit hätten in allen Fällen von nicht gelieferten Aufzügen gefehlt, ebenso wie im Falle des Baukredits. Zudem sei davon auszugehen, dass der enorme finanzielle Schaden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro wohl nicht mehr zurückgezahlt werde, da bei der Familie nichts zu holen sei.

Die Pflichtverteidiger plädieren hingegen jeweils auf einen Freispruch. Der Wahlverteidiger der Tochter hatte sich indes komplett enthalten, da er erst kürzlich engagiert worden ist und ohne Akteneinsicht noch nichts beizutragen habe.

Loswerden wollten Mutter und Sohn dagegen noch einiges: Gerade Erstgenannte verliert sich in einem knapp 20-minütigen Monolog in Verschwörungstheorien. So gebe es in der Region mafiöse Strukturen, die sich als Ziel die Zerstörung der Liftfirma auf die Fahne geschrieben haben sollen. Ein anderer Anwalt soll ihr deswegen eine Verlegung des Geschäftssitzes nach Frankfurt empfohlen haben.

Überhaupt seien in diesem "Hinrichtungsprozess" Opfer zu Tätern gemacht worden, was die harte Gangart bei einer Hausdurchsuchung in Aurachtal beweise, die nach "Gestapo-Methoden" verlaufen sein soll. Stutzig macht in diesem Punkt die Angabe, dass die Familie bereit sei, entstandenen Schaden aus eigenen finanziellen Mitteln zu begleichen, sollte sie nicht zu "ihrem Recht kommen."

Noch nicht rechtskräftig

Das Gericht verurteilte die Mutter schließlich zu vier Jahren, die Tochter zu drei Jahren und elf Monaten und dem Sohn zu drei Jahren und acht Monaten wegen gemeinschaftlichen Betruges. Erschrocken zeigt sich der Richter über die "komplette Verblendung" der Angeklagten.

Wenn jemand Geld aus einem gekündigten Auftrag nicht zurückzahle, seien dies "Gebaren von unredlichen Geschäftsleuten und damit Betrügern", konstatiert Gallasch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten gehen wohl in Berufung.

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