Betrug

Lonnerstadter verkaufte nicht existente iPhones

20.6.2021, 14:50 Uhr
Ein Lonnerstadter stand vor Gericht.

© colourbox.de Ein Lonnerstadter stand vor Gericht.

"Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe, es war einfach eine Dummheit", sagt der 25-Jährige vor Gericht. Er gibt alle vier Fälle, die die Staatsanwaltschaft ihm zur Last legt, zu. Demnach hat der Angeklagte im Herbst 2019 viermal über die Internetplattform ebay Kleinanzeigen jeweils ein iPhone 10 zum Kauf angeboten - er verlangte zwischen 300 und 400 Euro dafür. Und schnell fand er willige Käufer, die das Geld per Paypal überwiesen.

Doch der 25-Jährige dachte sich jedes Mal neue Aliasnamen mit der entsprechenden E-Mail-Adresse aus und legte jedes Mal ein frisches Paypal-Konto an. So konnten die Käufer nicht mehr an ihr Geld kommen, als die versprochenen Handys nicht eintrafen. Denn freilich lieferte der Angeklagte nicht. Er signalisiert aber vor Gericht, dass er das Geld zurückzahlen wolle. Denn er sei nicht in finanziellen Nöten, auch sein Konto sei zu jeder Zeit gedeckt gewesen. Umso unverständlicher sind für das Gericht deshalb diese Betrugsfälle.

Kein gewerbsmäßiger Betrug

Immerhin sagt der Angeklagte: "Ich habe dann selbst gemerkt, dass das blöd ist und nach vier Tagen mit dieser dummen Aktion wieder aufgehört." Das rechnet ihm Richter Henry Eckhardt auch positiv an und will deshalb nicht von "gewerbsmäßigem Betrug" sprechen, wie es die Staatsanwältin sieht. Sie meint, dass hohe Schäden entstanden seien und es so aussehe, als habe sich der Angeklagte eine neue Geldquelle erschließen wollen. Deshalb beantragt sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung - und das, obwohl der Lonnerstadter bisher noch keine Vorstrafen hat.

Das "planvolle Vorgehen" und die "hohe kriminelle Energie" sieht allerdings auch Richter Eckhardt. Deshalb verurteilt er den Lonnerstadter zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 60 Euro, also insgesamt 9600 Euro. Zudem unterliegt der angerichtete Schaden in Höhe von 1400 Euro der Einziehung von Wertersatz. "Lassen Sie sowas in Zukunft", gibt Richter Eckhardt dem 25-Jährigen noch mit auf den Weg. Dann könne nach Zahlung der Geldstrafe sein Leben in geordneten Bahnen weiterlaufen.