Löschschaum-Tortur: Feuerwehr-Ritual war Körperverletzung

12.6.2019, 18:40 Uhr
Löschschaum-Tortur: Feuerwehr-Ritual war Körperverletzung

© Stefan Puchner/dpa

Die beiden Angeklagten wurden der gefährlichen Körperverletzung, respektive der Anstiftung dazu, in einem minder schweren Fall für schuldig gesprochen und zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie zur Zahlung einer Geldsumme in Höhe von 1500 beziehungsweise 2500 Euro an den Geschädigten verurteilt. Ferner müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Die Verurteilung nennt sich juristisch "Verwarnung mit Strafvorbehalt": Sollten die Verurteilten gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen, müssen sie 130 Tagessätze zu 40 respektive zu 30 Euro an die Staatskasse entrichten.

Zur Erinnerung: Im April 2017 hatten mehrere Feuerwehranwärter nach einer Übung mit Löschschaum auf dem Betriebshof der Erlanger Feuerwehr an der Äußeren Brucker Straße als Abschiedsgag einen Erlanger Ausbilder in einen Gitterkäfig gesperrt und mit Löschschaum besprüht. Der Lehrgang war von der Fürther Feuerwehr organisiert worden.

Der Ausbilder bekam Schaum ins Gesicht, hatte wegen Atemnot Todesangst und war nach dem Vorfall acht Monate krankgeschrieben. Angestiftet zu diesem Verhalten sollte die "Azubis" ein aus Lonnerstadt stammender Fürther Ausbilder haben. Die beiden nun Verurteilten hatten, anders als ihre beteiligten Kollegen, im Vorfeld einem Vergleich nicht zugestimmt.

Kette von Fehlentscheidungen

Richterin Griem betonte in ihrer Urteilsbegründung die "enorme Kette von Fehleinschätzungen und -entscheidungen" etlicher Beteiligter hinsichtlich der konkreten Situation dieses Tages im April 2017. Ferner verwies sie ebenso auf die "überaus komplizierten Ermittlungen", die unter anderen, dank der ausgewerteten Kommunikationsmittel, zutage förderten, dass sich die Beteiligten für ihre Zeugenaussagen abgesprochen hatten.

Staatsanwältin Kerstin König schilderte in ihrem Plädoyer noch einmal detailliert den Ablauf des Vorgangs im April 2017 und wies auf "enorme Erinnerungslücken der Zeugen" hin, die wohl dem Gestus "Die Feuerwehr hält zusammen" geschuldet seien.

"Damals war das ein Spaß, dann kamen die Strafanträge und heute macht man auf vernünftig." Sowohl Vorsatz als auch Rechtswidrigkeit der Tat bejahte sie.

Keine Reue

Besonders auffallend sei während des Prozessverlaufs gewesen, dass die Angeklagten keine Reue gezeigt und sich beim Geschädigten nicht entschuldigt hätten und sich keines Fehlverhaltens bewusst gewesen seien. Für den bei der Tat aktiven Angeklagten forderte sie wegen gefährlicher Körperverletzung acht Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Zudem sollte er 2000 Euro an den Geschädigten zahlen.

Acht Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sollten es, wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung, ebenfalls für den Fürther Ausbilder sein, nur sollte dieser 3000 Euro an seinen Erlanger Kollegen zahlen.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Kosten des Verfahrens sollten die beiden ebenfalls tragen. Die Bewährung ergebe sich aus der Tatsache, dass beide Angeklagten nicht vorbestraft seien.

Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. In keinem Punkt sehe man ein absichtliches Verhalten der Angeklagten und schon gar keinen Vorsatz.

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