Mann fuhr mit K.-o.-Tropfen im Blut durch McDrive und schlief ein

4.12.2019, 07:59 Uhr
Die Mitarbeiter des McDonald's in Heßdorf wussten sich nicht anders zu helfen, als die Polizei zu rufen.

© Tobias Hase/dpa Die Mitarbeiter des McDonald's in Heßdorf wussten sich nicht anders zu helfen, als die Polizei zu rufen.

Im Juli dieses Jahres fuhr der Angeklagte mit dem Auto in den McDonald’s-Drive-in im Heßdorfer Gewerbepark. Nach der Bestellung schlief er am Steuer ein. Die Mitarbeiterin weckte ihn bei Aushändigung der Bestellung, der junge Mann zahlte auch – schlief dann aber wieder ein. Ein weiterer McDonald’s-Mitarbeiter konnte ihn nur aufwecken, indem er durch das offene Autofenster die Hupe betätigte.

Laut dessen Aussage vor Gericht fuhr der Angeklagte dann "mit einem Affenzahn" einmal um das Fastfood-Restaurant, blieb zwischen zwei Ausfahrtspuren jedoch wieder stehen – und schlief erneut ein. Die Mitarbeiter wussten sich nicht anders zu helfen, als die Polizei zu rufen. Die führte bei dem jungen Mann einen Drogentest durch, der positiv auf Marihuana anschlug.

Vor Gericht gibt der 20-Jährige zu, dass er am Abend zuvor "ein paar Mal an einem Joint gezogen" habe. Das war jedoch nicht die Ursache für seine extreme Müdigkeit. Die wurde nämlich von sogenannten K.-o.-Tropfen mit dem Wirkstoff Gammahydroxybutyrat (GHB) verursacht. Der Angeklagte kann sich an seine Drogenfahrt nicht mehr erinnern. Wohl aber, dass er kurz vorher diese Tropfen eingenommen hat.

Staatsanwalt fassungslos

Er habe diese im Internet bestellt, weil er gelesen habe, sie seien gut für den Muskelaufbau. Der junge Mann geht nach eigener Aussage viel ins Fitnessstudio. Über Wirkstoffe und Nebenwirkungen habe er sich nicht informiert. Am Tag zuvor habe er sich nach der Einnahme zwar "komisch gefühlt", ihm sei übel gewesen, er habe sich aber nichts weiter dabei gedacht. "Es tut mir leid, ich bereue das sehr", sagt er zum Abschluss.

Ein ganz unbeschriebenes Blatt ist der 20-Jährige allerdings nicht. Er hat in jüngeren Jahren mit Kräutermischungen experimentiert und hat auch sechs Vorstrafen vorzuweisen, zwei davon wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Der Staatsanwalt ist fassungslos, dass der junge Mann einfach irgendwelche Tropfen aus dem Internet einnimmt und dann einen "so peinlichen Auftritt" hinlegt.

Dafür habe er "absolut kein Verständnis", denn er habe ausreichend Erfahrung und müsste es eigentlich besser wissen. Er will den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt sehen und beantragt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Dem folgen Richter Wolfgang Pelzl und die beiden Schöffen; der Verteidiger hatte Jugendstrafrecht anwenden wollen. Vier Monate und eine Woche lautet das Urteil, drei Jahre ist die Bewährungszeit. Außerdem muss der junge Mann 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sechs Drogenberatungsgespräche führen und während der Bewährungszeit drogenfrei bleiben. Sein Führerschein wird für zehn Monate eingezogen.