Mit der Flex auf Diebestour nach Lonnerstadt

16.4.2020, 07:00 Uhr
Wahrscheinlich flogen auch bei der Tat am Zigarettenautomat die Funken, hier handelt es sich allerdings um ein Symbolbild.

© Silas Stein (dpa) Wahrscheinlich flogen auch bei der Tat am Zigarettenautomat die Funken, hier handelt es sich allerdings um ein Symbolbild.

Ein 18-Jähriger aus Adelsdorf kam flankiert von zwei Polizeibeamten zum Verhandlungstermin. Er befindet sich derzeit in der Justizvollzuganstalt unter Arrest, weil er sich trotz der Corona-Ausgangsbeschränkungen mit mehreren Freunden getroffen hatte, darunter ein Mitangeklagter. Sie haben damit gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen. Darum ging es in der Verhandlung gestern allerdings nicht.

Thema war vielmehr ein Tattag im November 2019. Der 18-Jährige hatte sich mit einem 26-Jährigen aus Pommersfelden getroffen, um im Baumarkt in Höchstadt einen Winkelschleifer mit Diamanttrennscheibe sowie Akku-Zubehör zu stehlen. Er stand Schmiere, während der Ältere das Werkzeug in seinem Rucksack verschwinden ließ. Anschließend trafen sich die beiden in der Höchstadter Innenstadt mit dem dritten Angeklagten, einem 16-Jährigen aus Adelsdorf. Das Trio machte sich zu Fuß auf den Weg nach Lonnerstadt, um dort mit dem Winkelschleifer einen Zigarettenautomat zu knacken. Während der Älteste flexte, hielt der Jüngste die Taschenlampe, der 18-Jährige stand wieder Schmiere.

Als Zeugen auf einem Balkon auftauchten, ergriff das Trio die Flucht, drehte eine Runde durch Lonnerstadt und versuchte sich dann erneut am Automaten, der dem Werkzeug weiterhin standhielt. Damit blieb es in Lonnerstadt beim versuchten Diebstahl. Haupttäter war der Älteste. Weil er bereits einiges auf dem Kerbholz hat und aufgrund von ausstehenden Bewährungsstrafen ein Strafmaß von über einem Jahr zu erwarten ist, trennte Richterin Birgit Griem sein Verfahren ab, damit er sich einen Pflichtverteidiger nehmen kann. Für ihn wird es einen neuen Verhandlungstermin geben. Den 18-Jährigen verurteilte sie zu vier Tagen Freizeitarrest. Außerdem muss er 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das muss auch sein jüngerer Mitangeklagter, dem ein Arrest erspart bleibt, weil er am Diebstahl im Baumarkt nicht beteiligt war.

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