Mühlhausen: Diese zehn Kriterien muss ein Solarpark erfüllen

21.1.2021, 18:42 Uhr
Zur Genehmigung von Solarparks hat sich die Gemeinde Mühlhausen jetzt Richtlinien gesetzt.

© Hans von Draminski Zur Genehmigung von Solarparks hat sich die Gemeinde Mühlhausen jetzt Richtlinien gesetzt.

Solarpark - ja oder nein? Anhand von zehn fixen Kriterien wird künftig abgeleitet, wie derartige Vorhaben zu bewerten sind. Pluspunkte gibt es für Anlagen, die nicht allzu viel Fläche, am besten weniger als fünf Hektar, brauchen.

Ebenso wirken sich eine große Beteiligung einheimischer Investoren, ein Firmensitz innerhalb der Gemeinde sowie eine ökologische Aufwertung, etwa durch Beweidung oder Ansiedlung von Bienenvölkern, positiv auf die Entscheidung aus. Weniger gern gesehen ist es, wenn die Photovoltaikzellen in Ortsnähe, an gut einsehbaren Orten oder in der Nähe von Naherholungsgebieten aufgestellt werden sollen.

Damit niemand geblendet wird

Natur- und Kulturdenkmäler genießen einen besonderen Schutz, die Jagdausübung soll ebenfalls nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Auch sollten sie keine Blendwirkung auf Straßen oder Wohngebiete ausüben.

Von Bedeutung ist auch die Beschaffenheit der Böden. Es soll vermieden werden, dass fruchtbare Äcker und Wiesen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. All diese Kriterien sind in einer Matrix zusammengefasst und werden einzeln bewertet, mit Punktvergaben zwischen null und zwei Zählern.

Handlungsfreiheit eingeschränkt? 

"Es ist nicht rechtsverbindlich", betonte Walter Jakob. Der dritte Bürgermeister, der den Leitfaden maßgeblich gestaltet hat, trat damit Bedenken entgegen, der Gemeinderat könnte sich in seiner Handlungsfreiheit einschränken.

In vielen der Punkte gebe es erheblichen Interpretationsspielraum, hieß es am Dienstagabend, als die Gemeinderäte und der Bürgermeister über das Papier berieten. Das könnte die Sache kompliziert machen, so die Befürchtung. Bis vor kurzem hätte es eines solchen Regelwerkes gar nicht bedurft.

Bis Ende 2020 galt nämlich für Mühlhausen ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2018, der Freiflächenphotovoltaik im Bereich der Kommune nicht zuließ. Dieser war im Dezember aufgehoben worden, nicht zuletzt zugunsten der Pläne für einen Bürgerenergiepark, den die Firma Wust Wind & Sonne nördlich von Mühlhausen erstellen will.

Das Vorhaben beinhaltet neben einem Windrad eine Solaranlage, die unterhalb des Motocross-Geländes geplant ist. Während für oder gegen das Windrad laut Gemeinderatsbeschluss ein Ratsbegehren auf den Weg gebracht werden soll, drückt Wust in Sachen Solarpark aufs Gas: Es liegt bereits ein Antrag vor, der die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ziel hat. 


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Dieser fand sich auch bereits auf der Tagesordnung der Sitzung. Bürgermeister Klaus Faatz ließ das Thema aber auf die nächste Zusammenkunft am 16. Februar vertagen. Der Grund für den Aufschub: Wegen Corona sollen die Ratssitzungen bis auf weiteres nicht länger als eine Stunde dauern. Die Themen sind nach Dringlichkeit zu behandeln. Die Behandlung des Antrages hätte den Zeitrahmen gesprengt, sagte Faatz zur Begründung.

Schnell ging ein Beschluss über die Bühne, der die Aufstellung von Förderrichtlinien für denkmalpflegerische Maßnahmen beinhaltet. Demnach soll es zehn Prozent Zuschuss für den "denkmalpflegerischen Mehraufwand" geben, höchstens jedoch 5000 Euro.

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