Neue Satzung zur Straßenreinigung tritt ab 2017 in Kraft

15.12.2016, 16:15 Uhr
Neue Satzung zur Straßenreinigung tritt ab 2017 in Kraft

© Foto: Niko Spörlein

Mit 1. Januar 2017 tritt eine neue Straßenreinigungs-Satzung in Kraft, die der Gemeinderat mit 18:2 Stimmen gegen Bubel und Norbert Birkner (Freie Wähler) beschloss. Laut Bürgermeister Karsten Fischkal hielt man sich bei der Ausarbeitung der neuen Satzung strikt an Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages.

Die Verordnung regelt die Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. So regelt der Paragraf IV der Satzung, dass Haus- und Grundstücksbesitzer selbst „und auf eigene Kosten“ für die Reinigung der Straßen und Gehwege verantwortlich sind. Nach Bedarf müsse dies regelmäßig, mindestens einmal monatlich geschehen. Zum Hintergrund: Bis vor wenigen Jahren wurden in Adelsdorf die Straßen 34 Mal im Jahr mit einer externen Kehrmaschine gekehrt.

Dieser Rhythmus wurde indessen von 34 auf 17 gekürzt. Jetzt ist die Reinigung mittels Straßenkehrmaschine offiziell abgeschafft worden. Jüngst (wir berichteten) hatte die Gemeinde die Straßenreinigungsgebühren von 90 Cent pro laufenden Straßenanteil um 10 Cent auf einen Euro mit der Begründung des Winterdienstes erhöht. Diese Umlage war so nicht rechtens, worauf Jörg Bubel immer wieder und nachdrücklich aufmerksam machte: der Winterdienst müsse über allgemeine Steuermittel gedeckt werden. Nun wird (vordergründig) nicht mehr gekehrt in Adelsdorf, weder im Winter noch im Sommer, zumindest offiziell nicht. Jörg Bubel brachte dies auch am Mittwoch auf die Palme, wie er im NN-Gespräch hernach ausführlich schilderte.

Rund 50 Jahre habe die Gemeinde die Straßenreinigung für die Bürger übernommen, und die hätten dafür ihre Gebühren bezahlt. Es habe alles problemlos funktioniert. Nun wollte die Gemeinde zusätzliche Gelder einnehmen und drehte zu Unrecht an der Gebührenschraube, meinte der einzige noch verbliebene SPD-Gemeinderat. „Es ist die Aufgabe einer Gemeinde, Dienstleistungen zu erbringen.“ Solche Leistungen einzustellen, widerspreche der Aufgabe einer Gemeinde. Bubel: „So handelt keine Gemeinde.“

Natürlich lässt Bürgermeister Karsten Fischkal diese Äußerungen nicht so stehen, denn wer will schon, dass seine Bürger die Straßen kehren müssen. „Wir schaffen die Gebühren ab, sparen einiges bei der Verwaltung ein, lassen aber trotzdem bei Bedarf kehren“, sagt Fischkal auf NN-Anfrage.

Am 2., 3. und 4. Januar 2017 werde beispielsweise im gesamten Gemeindegebiet gekehrt, dann im März/April, dann wieder nach Bedarf, sicher wieder im Herbst.

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