Sanfte Mahnung an Falschparker in Röttenbach

6.6.2019, 06:57 Uhr
Sanfte Mahnung an Falschparker in Röttenbach

© Foto: Rainer Groh

Weil es mit der von den Bürgern schon vor zwei Jahren geforderten Überwachung des ruhenden Verkehrs ja noch bis nächstes Jahr dauern kann, starten jetzt der Elternbeirat der Grundschule und der Arbeitskreis "Barrierefreiheit in Röttenbach" zusammen mit der Gemeinde eine Aktion, die Parker "friedlich" von den Gehsteigen zu bekommen.

Anlass, so Bürgermeister Ludwig Wahl, waren Beschwerden und Klagen, dass Kinder auf dem Schulweg, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder auch mit Kinderwagen nicht mehr auf dem Gehsteig laufen können und absurder- und gefährlicherweise auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Die Eltern und der vom zweiten Bürgermeister Harald Rotschka geleitete Arbeitskreis, federführend mit dabei der Behindertenbeauftragte und dritte Bürgermeister Hans Götz, sowie Helmut Eisfeld setzen auf Sensibilisierung. Mit Hinweiszetteln wollen sie die Autofahrer zu rücksichtsvollem Parken anregen. Gedacht ist, dass die Röttenbacher dies sozusagen unter sich regeln: Alle Bürger können sich ab sofort im Rathaus, genauer im Bürgerservicebüro, solche Handzettel holen und die Botschaft "Parke nicht auf unseren Wegen" den Falschparkern unter den Scheibenwischer ihrer Autos klemmen.

Die Bürger nehmen damit ihren gewählten Vertretern eigentlich eine Pflichtarbeit ab. Gehsteigparker begehen nämlich eine Ordnungswidrigkeit, die ein funktionierender Parküberwachungsdienst sofort mit einem Bußgeld-Knöllchen ahnden könnte. Wie auf dieser Seite gesondert berichtet, will man aber erst das Geo-Informationssystem mit den Standortdaten aller Verkehrszeichen füttern, dann klären, welche Schilder überhaupt sinnvoll sind, bevor der Gemeinderat entscheidet, ob man dem seit zwei Jahren bestehenden Bürgerwunsch nachkommt.

Bürgermeister Ludwig Wahl begründet dieses Verfahren auf Anfrage unserer Zeitung mit der Rechtsunsicherheit. Stünde nicht hinter jedem Parkverbotszeichen eine verkehrsrechtliche Anordnung, könnte ein Knöllchen-Empfänger sein Bußgeld jederzeit rechtlich anfechten.

Abgesehen davon, dass Gehsteig-Parken auch ohne Verbotszeichen ein Rechtsverstoß ist, sagt die Rechtslage auch, dass jedes Park- bzw. Halteverbot, das ausgeschildert ist, gilt und auch einzuhalten ist. Mit oder ohne verkehrsrechtlicher Anordnung. Dies ergab eine Anfrage bei der Polizei und im Landratsamt. Zu dieser Rechtsnatur von Verkehrszeichen gibt es auch einschlägige Rechtsprechung. Zum Beispiel ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 1998. Darin wird bestätigt, dass beispielsweise ein Parkverbotszeichen gilt, selbst wenn es nachgewiesen rechtswidrig ist. Bis zur Entfernung des Verkehrsschilds ist es gültig, sagen die Richter, ist das Verbot zu befolgen, Missachtung also auch zu ahnden.

Ausnahmen sehen die Düsseldorfer Richter nur bei "offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder objektiver Unklarheit, die sich auch im Weg der Auslegung nicht beheben lässt". Dabei müsse der Mangel "so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens sich ohne Weiteres aufdrängt". Eine sofortige Parküberwachung stünde also rechtlich nicht gerade auf tönernen Füßen.

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