Seelsorger verweigerte Trauernden den Beistand

17.12.2015, 11:00 Uhr
Seelsorger verweigerte Trauernden den Beistand

© Foto: Anestis Aslanidis

Swetlana Kloster hat sich an Erzbischof Ludwig Schick persönlich gewandt. Was ihr beim Tod ihres Vaters widerfahren ist, erschien ihr so ungeheuerlich, dass sie beim Oberhirten der Diözese um Klärung nachsuchte.

Nach der Schilderung in ihrem Brief an den Erzbischof, der der Redaktion vorliegt, habe der Sterpersdorfer Seelsorger Werner Fortuna erklärt, die Beerdigung von Swetlana Klosters Vater Waldemar Kloster nicht vornehmen zu können und zu wollen. Der Verstorbene war nämlich, im Gegensatz zu seinen Hinterbliebenen, orthodoxen Glaubens.

Durch die Vertreter der katholischen Kirche habe sie keinerlei seelsorgerischen Beistand und Hilfe erhalten, schreibt Swetlana Kloster — ein Verhalten, dass für sie „völlig inakzeptabel“ ist.

Seelsorger Fortuna ist derzeit urlaubsbedingt für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Falsch gehandelt im Sinne der kirchlichen Vorschriften hätte er mit der Verweigerung einer katholischen Bestattung für einen orthodoxen Christen nicht. Es gibt jedoch Ermessensspielräume, erläutert Harry Luck, Pressesprecher des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg. „Die katholische Bestattung von Ehepartnern oder Eltern, die einer anderen Konfession angehören, aber dies ausdrücklich wünschen, ist in der Regel möglich. Hier wird die katholische Begräbnisfeier eines nicht katholischen Angehörigen auch als Dienst an der Familie gesehen“, erklärt er.

Welcher Bestattungsritus auf einem katholischen Friedhof zelebriert werden darf, regelt die kirchliche Friedhofsordnung, die mit der Kommune abgestimmt ist und je nach Ort unterschiedliche Vorschriften enthalten kann. Darüber hinaus muss die jeweilige kommunale Vorschrift beachtet werden, die beispielsweise regelt, ob eine Sargpflicht besteht oder nicht.

Weniger streng

Doch auf einem katholischen Friedhof, welcher der einzige in der Gemeinde ist, fielen die kirchlichen Vorschriften meist weniger streng aus, erläutert Luck. Eine kirchliche Bestattung von evangelischen, orthodoxen oder anderen christlichen Verstorbenen durch Geistliche der jeweiligen Konfession ist in der Regel ohne Probleme möglich.

Ohnehin lässt die katholische Kirche inzwischen mehr zu als noch vor einigen Jahren. So wird zwar im Kirchenrecht die Erdbestattung nach wie vor empfohlen, doch die Feuerbestattung ist Katholiken nicht mehr verboten. Auch Menschen, die sich selbst getötet haben, können heute – anders als früher – kirchlich begraben werden. „Man geht davon aus, dass Suizid durch Krankheiten wie Depressionen bedingt ist. Dafür gibt es eigene situationsbezogene Gebetsformulare in der liturgischen Feier“, so der Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats.

Bei der Bestattung von aus der Kirche Ausgetretenen sei eine kirchliche Begräbnisfeier dagegen nur zulässig, wenn der Verstorbene vor seinem Tod Zeichen der Reue gegeben hat; immer möglich sei aber eine kirchliche Trauerfeier zum Trost der Angehörigen, teilt Luck mit.

Auch Swetlana Kloster und ihre katholische Familie haben schließlich Trost zum Tode ihres Vaters erfahren: Der orthodoxe Erzpriester Petr Stepanov aus Nürnberg habe sich, unabhängig von der Konfession aller anderen Familienmitglieder, an die Hinterbliebenen gewandt, schreibt sie: „Seelsorgerisch und vor allem mit herzlicher Anteilnahme“.

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