Weisendorf: Neuwahl am 17. Januar

30.9.2020, 15:36 Uhr

– Laut Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz soll auch im Fall eines plötzliches Todes eines gewählten Amtsträgers eine Neuwahl innerhalb von drei Monaten stattfinden. Diese Zeitspanne kann erweitert werden, sofern gute Gründe dafür vorliegen.

In Weisendorf liegt ein solcher nach Argumentation der Kommunalaufsicht vor: Würde der Wahltermin noch vor Weihnachten festgesetzt werden, so würde eine eventuell notwendig werdende Stichwahl in die Ferienzeit fallen. Das Innenministerium, so heißt es auf Anfrage dieser Zeitung vom Landratsamt, habe jedoch bestimmt, dass die Rechtsaufsichtsbehörden darauf zu achten haben, dass Termine für Wahlen nicht in die Ferienzeit oder auf einen Feiertag fallen.

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