Zwist in Wachenroth: Verwaltungschefin siegt vor Gericht

15.9.2020, 16:18 Uhr
Was ging vor hinter dieser schönen Fassade, im Rathaus Wachenroth, vor  der Kündigung?

© Andrea Rudolph Was ging vor hinter dieser schönen Fassade, im Rathaus Wachenroth, vor  der Kündigung?

Der Haussegen in der Gemeindeverwaltung hing offenbar schon lange schief. Im November 2019, da war die Geschäftsstellenleiterin erst ein gutes Jahr im Amt, war eine Aussprache mit ihr anberaumt, die sie aber aus gesundheitlichen Gründen absagte. Daraufhin einigte man sich auf eine Mediation. Zu der kam es allerdings auch nicht. Denn in einer Sondersitzung am 23. März hat der damalige Gemeinderat ihre Entlassung beschlossen.

Die Angestellte zog deshalb vors Arbeitsgericht. Was genau aber war vorgefallen? Auch am zweiten Verhandlungstermin blieben die Vorgänge nebulös. Die Beklagte, also die Gemeinde, konnte die Kündigung nicht in ausreichendem Maß begründen, hieß es in der Urteilsverkündung.

"Es konnte so nicht weitergehen"

Die streitenden Parteien präsentierten sehr unterschiedliche Sichtweisen: Michael Popp, der die Gemeinde anwaltlich vertritt, sprach von einem "schweren Zerwürfnis", nicht nur mit dem Bürgermeister, sondern auch mit der Kindergartenleitung. Die Kündigung sei ausgesprochen worden, "weil es so nicht weitergehen konnte". Die Geschäftsleiterin habe den Gemeinderat und einige Gemeinde-Mitarbeiter "in schlechtem Licht dastehen lassen".

Ganz anders die Klägerin: "Der Herr Gleitsmann (Bürgermeister) und ich hatten nie ein so schlechtes Verhältnis", sagte sie. Es habe schon Meinungsverschiedenheiten gegeben, auch Tage, an denen wenig geredet wurde. Aber von einem Zerwürfnis sei das weit entfernt gewesen.

Beschwerde gegen den Bürgermeister

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Friedrich Gleitsmann, die die Gemeinde ihr anlaste, habe sie erst nach der Kündigung gestellt. Zuvor habe sie lediglich hin und wieder bei der Rechtsaufsicht Expertise eingeholt, was im Verwaltungsalltag nichts Außergewöhnliches sei. "Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Ich will meinen Arbeitsplatz behalten", brachte ihre Anwältin Sabine Feichtinger die Sichtweise der Klägerin auf den Punkt.

Arrogantes Verhalten?

Michael Popp als Anwalt der Gemeinde hatte zuvor schwere Geschütze aufgefahren: Von arrogantem Verhalten, sogar von Mobbing sprach er. An den "zwischenmenschlichen Grundlagen" habe es gefehlt, und die Verwaltungschefin habe mit ihrer Handlungsweise "dem Arbeitsklima geschadet".

Für Richter Simon Burger war das eine allzu dünne Suppe. Mit einer "schlagwortartigen Darstellung", "pauschalen Vorwürfen" und einigen Andeutungen sei "den Anforderungen für eine rechtmäßige Kündigung nicht Genüge getan". "Warum gab es keine Abmahnung?", fragte Sabine Feichtinger. "Mit der Klägerin wurde nicht kommuniziert." Nach der Urteilsverkündigung stellte Gerichtsdirektorin Silja Steindl klar, dass die Klägerin ab sofort wieder Anspruch auf ihren Arbeitsplatz hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Vernehmen nach wird es wohl in die nächste Instanz gehen.

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