Zwist um Heckenschnitte in Heßdorf

6.2.2020, 12:00 Uhr
Zwist um Heckenschnitte in Heßdorf

Auf Stock gesetzt, das heißt, bis knapp über dem Boden abgesägt, hat der Gemeinde-Bauhof die Hecke neben dem Radweg von Heßdorf nach Untermembach vor dem Gewerbegebiet. Einmal mehr ein Kahlschlag, so der BN in einem vom Ortsgruppen-Vorsitzenden Christian Wosegien unterzeichneten Schreiben an den Bürgermeister, anstatt artenschutzgerechter Pflege. Dabei habe man eigentlich mit der Gemeinde einen Runden Tisch verabredet, an dem man über umwelt- und naturschutzrelevante Themen sprechen wolle.

Stattdessen habe der Bauhof "ganz ungeniert die Kettensäge von der Leine" gelassen, so der Brief des BN. Es müsse, heißt es weiter, doch möglich sein, solche Maßnahmen nach allseits bekannter, guter fachlicher Praxis abschnittsweise durchzuführen. Außerdem bezeichnet BN-Vorsitzender Wosegien es als "unlauter", die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde als rechtliche Legitimation "vorzuschieben", da zwischen Hecke und Straße noch der Radweg und ein Grünstreifen liegt.

Geografisch richtig, aber auch ein Radweg ist ein Verkehrsweg. Der betreffende sogar ein von zahlreichen Rad-Pendlern täglich genutzter. Und glaubt man Bürgermeister Horst Rehder, dann hat erst jüngst ein Fahrradunfall an der Einmündung der Louis-Schuler-Straße schmerzlich daran erinnert, dass auch dafür eine Verkehrssicherungspflicht besteht.

Vor allem, sagt Rehder, geht es um die Freihaltung der Sichtachsen an der Einmündung zum Gewerbegebiet, an der alle ein- und abbiegenden Autofahrer auch die Vorfahrt der Radler zu beachten haben. Jeweils 50 Meter Sicht nach beiden Seiten müsse dafür freigehalten werden.

Nach einem Hinweis aus dem benachbarten Kreisbauhof hat der Gemeinde-Bauhof die Hecke auf Stock gesetzt. Eine richtige, weil aus dringendem Handlungsbedarf durchgeführte Aktion, so Rehder. Der Bürgermeister äußerte dezidiert Verständnis für die Belange des BN, lässt aber den Vorwurf, die Gemeinde habe mit dem Schnitt – auf Stock gesetzt wurde auch die Hecke am Radweg nach Hannberg entlang des Kindergartens – das Naturschutzgesetz verletzt, nicht gelten. Er werde das von der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) überprüfen lassen.

Der radikale Heckenschnitt gilt bei Landschaftspflegern durchaus als Pflegemaßnahme. Aus den Stöcken wächst sehr schnell neues Unterholz und bietet für Tiere wertvollen Unterschlupf.

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